1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Bewältigung einer Katastrophe

19. Juni 2002

Mehr als eineinhalb Jahren nach dem Brand der Kapruner Gletscher-Seilbahn beginnt jetzt endlich die juristische Aufarbeitung der Frage, wer für den Tod von 155 Menschen verantwortlich ist.

https://p.dw.com/p/2Qn2
Die Toten mahnenBild: AP

Am 11. November 2000 kam es den Ermittlungen zufolge wegen eines defekten Heizstrahlers und anderer technischer Pannen zu einem Brand in einem Tunnel der Gletscherbahn am Kitzsteinhorn bei Kaprun. Von 161 Skifahrern in den Kabinen entkamen den Flammen nur zwölf, die rechtzeitig den Rauch bemerkten. Sie schlugen mit Skistiefeln und Skistöcken Fenster der letzten Kabine ein und flohen nach unten.

Das Feuer breitete sich in Windeseile aus. Ein so genannter Kamineffekt peitschte giftigen Rauch zur Bergstation - drei Menschen erstickten dort. Viele der Opfer, darunter 37 Deutsche, verbrannten bis zur Unkenntlichkeit. Sie konnten erst anhand von DNS-Analysen und zahnärztlichen Aufzeichnungen identifiziert werden.

Techniker auf der Anklagebank

Bei den 16 Angeklagten handelt es sich um Führungskräfte und Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun AG, Angestellte und Monteure von Zulieferfirmen, den TÜV-Prüfer und drei Beamte des Wiener Verkehrsministeriums, die nicht darauf geachtet haben, dass die Sicherheitsausrüstung dem neuesten Stand der Technik entspricht. 13 Angeklagten wird das Vergehen der "fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" vorgeworfen, drei weiteren "fahrlässige Gemeingefährdung". Darauf stehen Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Unglück oder Schlamperei?

Alle Beschuldigten, so steht es in der Anklageschrift, halten sich für nicht schuldig. Sie hätten fehlerfrei gehandelt. Ein Mosaik aus Fehlern und Fahrlässigkeiten habe die Brandkatastrophe in der Seilbahn 2000 ausgelöst, sagte dagegen die Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat am Dienstag (18. Juni 2002) zum Prozessbeginn. Ein illegal eingebauter Heizlüfter habe den Brand ausgelöst, erläuterte Danninger-Soriat.

Das defekte Gerät im Zugführerstand habe Hydrauliköl entzündet, das aus einer undichten Bremsleitung geflossen sei. Der Lüfter hätte gar nicht eingebaut werden dürfen. Weder die Gletscherbahn noch die Monteure hätten sich darum gekümmert. Dies sei nicht die einzige Schlamperei gewesen. So verbrannten viele Opfer, weil sich die Türen und Fenster der Standseilbahn nicht öffnen ließen. Weder im Zug noch im Tunnel gab es Nothammer oder Feuerlöscher. Die Behörden und TÜV-Experten hätten die Mängel nicht beanstandet.

Eine Mammutaufgabe

Gutachter aus Deutschland und Österreich haben das Unglück im Auftrag der Staatsanwaltschaft monatelang bis ins kleinste Detail untersucht und dokumentierten ihre Erkenntnisse auf 2000 Seiten – über 50 Aktenordner mit Daten und Vermutungen und noch einmal drei Wäschekörbe voller sonstiger Beweisunterlagen.

Darüber urteilen wird – nach österreichischem Recht - ein Einzelrichter: der 48-Jährige Manfred Seiss am Landesgericht in Salzburg. Seiss sagte, der verheerende Brand sei vermeidbar gewesen: "Es wird niemandem vorgeworfen, dass er den Brand vorsätzlich verschuldet hat. Aber es gilt zu prüfen, ob es nur die berühmte Verkettung unglücklicher Umstände war oder doch eine Schlamperei, juristisch gesagt eine Fahrlässigkeit, als Ursache vorliegt."

Seiss stehen die Anwälte der deutschen und der amerikanischen Hinterbliebenen gegenüber, unter ihnen der Münchner Michael Witti und der New Yorker Ed Fagan. Sie fordern Schadensersatz in Millionenhöhe.

Die Öffentlichkeit schaut zu

Den größten Anteil der Prozessbeteiligten stellen die Hinterbliebenen der Opfer. Bisher haben sich rund 300 Angehörige dem Verfahren angeschlossen. Täglich können es mehr werden. Die Anmeldung als Privatbeteiligte ist unkompliziert. Das Landesgericht Salzburg hat extra Räume angemietet, damit es nicht zu eng wird. Die Verhandlung wird videoübertragen. Das Medieninteresse am Prozess ist enorm, dutzende Journalisten sind akkreditiert.

Der Prozess wird in einer ersten Phase bis zum 18. Juli dauern. Nach einer Sommerpause sind weitere Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Richter Seiss kündigte an, bis Jahresende ein Urteil sprechen zu wollen. Bei der Urteilsfindung ist er ganz allein auf sich gestellt, als Einzelrichter kann er niemanden um Rat fragen. (kas)