1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

BGH kippt Urteil zu Völkermord

21. Mai 2015

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Frankfurter Urteil zum Völkermord 1994 in Ruanda aufgehoben. Ein zu 14 Jahren Haft verurteilter Ex-Bürgermeister aus Ruanda muss nun mit lebenslänglich rechnen.

https://p.dw.com/p/1FTWP
Onesphore Rwabukombe vor Gericht in Frankfurt 18.02.2014
Bild: imago/epd

Der Bundesgerichtshof gab damit der Revision der Generalbundesanwaltschaft statt. Der Völkermord-Prozess muss teilweise neu aufgerollt werden. Dem BGH zufolge müssen die Beweise zu der Bluttat aber nicht noch einmal erhoben werden.

Der ehemalige Bürgermeister Onesphore Rwabukombe hat nach Erkenntnissen der Justiz auf einem Kirchengelände ein Massaker mit rund 400 Toten mitorganisiert. Er ist damit nach Auffassung der Richter nicht nur als Gehilfe anzusehen, sondern auch als Täter mit der Absicht zum Völkermord.

Der 58-jährige Familienvater war im Februar 2014 vom Frankfurter Oberlandesgericht wegen Beihilfe zum Völkermord zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH kam damals zu dem Schluss, die Schuld des Angeklagten wiege schwerer, und er sei als Mittäter einzustufen. Gegen das Frankfurter Urteil hatten die Anklage, Nebenkläger und die Verteidigung Revision eingelegt.

Massenmord auf dem Kirchengelände

Dem Frankfurter Gericht zufolge forderte Rwabukombe die Bürger seiner Gemeinde Kraft seiner Autorität dazu auf, Menschen zu ermorden, die auf das Kirchengelände geflüchtet waren. Er sei selbst zur Kirche gefahren, um das Massaker zu organisieren, bei dem mindestens 400 Menschen auf grauenvolle Weise starben.

Der Befehl zum Töten kam damals mit Worten wie "Helft!" und "Arbeitet!". Es handelte sich um Codewörter. Tatsächlich gemeint war das Abschlachten der Menschen mit Macheten, Äxten, Beilen und Messern. Die Opfer waren fast ausschließlich Tutsi.

Hunderttausende starben in Ruanda

Rwabukombe gehört der Hutu-Mehrheit an und bestritt die Vorwürfe. Beim Völkermord in Ruanda wurden 1994 bis zu 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu ermordet. Als Auslöser gilt das tödliche Attentat auf Präsident Juvenal Habyarimana, einen Hutu, im April 1994.

Die Anklage im Prozess gegen Rwabukombe stützte sich auf die Aussagen von mehr als 100 Zeugen. Das Gericht studierte Landkarten, entsandte Ermittler nach Ruanda und hörte Historiker. Aufzeichnungen zu dem Geschehen von Kiziguro gibt es nicht. Rwabukombe saß seit Juli 2010 in Untersuchungshaft. Er war 2002 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl erhalten.

haz/ se (epd, bundesgerichtshof.de)