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Gesellschaft

BGH: Kundin bleibt Kunde

13. März 2018

Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die kämpferische 80-Jährige, die geklagt hatte, will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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Marlies Krämer (l.) im Februar vor dem sechsten Zivilsenat des BGH
Marlies Krämer (l.) im Februar vor dem sechsten Zivilsenat des BGHBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Formularsprache darf männlich bleiben - Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken als "Kunde" angesprochen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (VI ZR 143/17). Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. 

Die Klägerin Marlies Krämer (80) fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Ansprache als "Kundin" oder "Kontoinhaberin". Sie rügte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", argumentierte sie. 

Für die Sparkasse, hier eine Filiale in Hamburg, sind alle Kunden gleich
Für die Sparkasse, hier eine Filiale in Hamburg, sind alle Kunden gleichBild: picture-alliance/dpa/D. Reinhardt

Das sieht der VI. BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. 

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. 

Der Stein des Anstoßes: Die Verwendung der männlichen Form
Der Stein des Anstoßes: Die Verwendung der männlichen FormBild: picture-alliance/dpa/Uli Deck

Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 1990er Jahren lange auf einen Pass, weil sie nicht als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Erst nach Beratungen in der EU wurde das geändert: Jetzt heißt es in allen Ausweisen "Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers".

Ende der 1990er Jahre demonstrierte sie zusammen mit einer befreundeten Journalistin vor dem Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin gegen die Benennung der Hoch- und Tiefdruckgebiete, denn Hochs waren immer männlich, Tiefs weiblich. Seit 1998 gibt das Institut Hoch- und Tiefdruckgebieten im jährlichen Wechsel Männer- und Frauennamen.

Das Sturmtief Xavier, das im Oktober Teile Deutschlands verwüstete, trug auch dank Marlies Krämer einen männlichen Namen
Das Sturmtief Xavier, das im Oktober Teile Deutschlands verwüstete, trug auch dank Marlies Krämer einen männlichen Namen Bild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

Gleichberechtigung und Sprache gehören für Marlies Krämer zusammen. "Obwohl wir Frauen - mit 52 Prozent - die Mehrheit der Bevölkerung sind, werden wir ständig 'geschlechtsumgewandelt' und zum Mann umfunktioniert", erklärte sie dem Evangelischen Pressedienst.

Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie bereits vorab an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen. "Letztendlich macht mir das einfach Spaß, ich bin dabei auch nicht verbissen, aber ich lasse mir auch nichts gefallen."

stu/ww (afp, epd)