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Zwang zur Aussage

3. Januar 2008

Der Bundesgerichtshof hat Beugehaft gegen drei ehemalige RAF-Terroristen angeordnet, weil sie die Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Buback im Jahr 1977 verweigern. Die Reaktionen sind gemischt.

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Der Tatort im April 1977, Quelle: dpa
Der Tatort im April 1977Bild: picture-alliance/ dpa

Gut 30 Jahre nach dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat der Bundesgerichtshof (BGH) bis zu sechs Monate Beugehaft und Zwangsgelder gegen die drei ehemaligen RAF-Topterroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts angeordnet. Von ihnen sitzt nur Klar noch in Haft und wird voraussichtlich Anfang 2009 aus dem Gefängnis entlassen. Seine reguläre Haftzeit würde während der Beugehaft ruhen. Folkerts und Mohnhaupt sind zur Bewährung auf freiem Fuß. Wegen zu erwartender Beschwerden der Betroffenen habe der BGH-Ermittlungsrichter die Beschlüsse allerdings vorerst ausgesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (03.01.2007) in Karlsruhe mit.

Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (undatiert, v. l.), Quelle: dpa
Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts (undatiert, v. l.)Bild: picture-alliance/ dpa

Klar, Mohnhaupt und Folkerts sowie ihr Komplize Günter Sonnenberg hätten bei einer Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen das Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski keine Angaben gemacht, obwohl ihnen kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden habe, so die Bundesanwaltschaft weiter. Insgesamt wollte die Bundesanwaltschaft elf frühere RAF-Mitglieder in dem Fall befragen. Außer Boock verweigern alle die Aussage, wie Terrorermittler Rainer Griesbaum von der Bundesanwaltschaft bereits Mitte Dezember erklärt hatte.

Versuchter Raketenwerferanschlag

Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster waren am 7. April 1977 von einem RAF-Kommando getötet worden. Gegen Wisniewski wird wegen dieses Attentats sowie des versuchten Raketenwerferanschlags auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft im Jahr 1977 ermittelt.

Die Anträge auf Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, und Haft zur Erzwingung des Zeugnisses bis zur Dauer von sechs Monaten stammen bereits vom September. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs sei vom 28. Dezember, erklärte die stellvertretende Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Sonja Heine.

Neue Ermittlungen gegen Sonnenberg?

Gedenkveranstaltung für die RAF-Opfer im Oktober 2007 in Berlin, Quelle: AP
Gedenkveranstaltung für die RAF-Opfer im Oktober 2007 in BerlinBild: AP

Im Fall Sonnenbergs habe der Ermittlungsrichter den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Beugehaft zurückgewiesen, weil sich der Zeuge durch Angaben zur Sache der Gefahr einer Strafverfolgung in dem Fall ausgesetzt hätte. Klar, Folkerts und Mohnhaupt waren wegen Mittäterschaft beim Buback-Mord verurteilt worden und haben deshalb auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Sonnenberg sei nicht ausgeschlossen. Obwohl mehrere Zeugen Sonnenberg im Zusammenhang mit der Tat erkannt hatten, war er nicht wegen des Buback-Mordes angeklagt worden. Er war bei seiner Festnahme wegen Mordversuchs bereits zu zweimal lebenslänglich verurteilt gewesen.

Michael Buback skeptisch

Polizeifahndungsfotos von Stefan Wisniewski (1978)
Polizeifahndungsfotos von Stefan Wisniewski (1978)Bild: AP

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begrüßte die Zwangsmittel. Schäuble sagte im Bayerischen Rundfunk, die Strafverfolgungsorgane täten "nach wie vor alles, was sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten können", um den Mord an Buback aufzuklären. "Das ist ihre Pflicht, und sie nützen dazu jedes Mittel." Michael Buback, der Sohn es Ermordeten, betonte, "dass man schon bislang sehr skeptisch war, was Aussagen von ehemaligen Terroristen angeht. Und wenn man solche Aussagen nun unter dem Druck der Beugehaft erzielt, wird man noch skeptischer sein." Im Südwestrundfunk begrüßte er aber zugleich, dass in den Fall "Bewegung gekommen" sei. Er habe inzwischen den Eindruck, die Bundesanwaltschaft bemühe sich ernstlich um eine Aufklärung.

Die Ermittlungen gegen den bis dahin in dem Fall nicht beschuldigten Wisniewski waren im April aufgenommen worden, nachdem der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock gegenüber Michael Buback den Verdacht auf Wisniewski gelenkt hatte. Bislang unbekannte Aussagen der früheren Terroristin Verena Becker sollen diesen Verdacht decken. Becker soll die Angaben Medienberichten zufolge bereits 1980 gegenüber dem Verfassungsschutz gemacht haben. (stu)