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Bis zu acht Jahre Haft für islamistische Terroristen

26. Oktober 2005

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Mittwoch drei Terroristen der Gruppe El-Tawhid zu Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren fußte vor allem auf den Aussagen eines Kronzeugen.

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Schuldsprüche im El-Tawhid-TerrorprozessBild: AP


Drei der Männer aus dem Nahen Osten wurden als mutmaßliche Mitglieder einer deutschen Zelle der islamistischen El-Tawhid-Bewegung zu Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren verurteilt. Ein als Helfer der Gruppe angeklagter Algerier bekam fünf Jahre Gefängnis. Die Bundesanwaltschaft hatte zwischen sieben und acht Jahre Gefängnis gefordert.

Vage Schuldzuweisung?

Der Sechste Strafsenat sprach sie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig und hielt es für erwiesen, dass die Palästinenser Terroranschläge in Düsseldorf und Berlin vorbereitet haben und. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft "war es nur eine Frage der Zeit, wann der Gruppe die notwendigen Waffen zur Verfügung gestanden hätten". Das Motiv sei "abgrundtiefer Hass auf Juden, Israel und alle Ungläubigen" gewesen.

Die Anschläge habe El Tawhid-Chef Abu Mussab al-Sarkawi persönlich angeordnet, der auch für den Terror im Irak verantwortlich sein soll. Weil die Anschlagvorbereitungen schleppend verliefen, sei Sarkawi ungehalten gewesen und habe mehrfach zur Umsetzung der Terrorpläne gedrängt. Das Bundeskriminalamt habe das entscheidende Telefonat Sarkawis kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York von einem Satellitentelefon in Iran mitgehört. Im April 2002 waren die Mitglieder der deutschen Terrorzelle dann verhaftet worden. El-Tawhid wird zum Netzwerk der El Kaida gezählt.

Die Verteidiger halten es dagegen nicht für erwiesen, dass es in Deutschland eine Zelle der Terrorgruppe El Tawhid gegeben hat und hatten Freisprüche gefordert. Der Anführer von El- Tawhid, Abu Mussab al-Sarkawi, soll auch für die Anschläge im Irak verantwortlich sein.

Monatelange Verhandlung

Der Prozess gegen die zwischen 32 und 41 Jahre alten Angeklagten hatte im Februar 2004 begonnen. Das Verfahren fußte vor allem auf den Aussagen eines Kronzeugen. Der Palästinenser war im ersten El-Tawhid-Prozess im November 2003 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im aktuellen Prozess hatte er über mehrere Monate hinweg an 55 Verhandlungstagen als Zeuge ausgesagt. Im November 2003 war bereits der Jordanier Shadi Abdallah zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, der nun im zweiten Prozess als Hauptbelastungszeuge der Anklage aussagte. Abdallah ist inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Missstände im Ausländerrecht?

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat bei der Urteilsverkündung Missstände bei der Anwendung der Ausländererechts angeprangert. "Das Verfahren hätte bei konsequenter Anwendung des Ausländerrechts nicht stattfinden müssen", sagte der Vorsitzende des Staatsschutzsenates, Ottmar Breidling am Mittwoch. Angeklagte und auch Zeugen hätten unter falschem Namen eine Duldung, staatliche Unterstützung oder sogar die Einbürgerung erschleichen können.

Das Gericht sei auf "unglaubliche Missstände" gestoßen. Es sei dringend angeraten, die Praxis des Ausländer- und Einbürgerungsrechts zu überprüfen. "Bei frühzeitiger Abschiebung wäre Deutschland nicht nur von einer ernsten Anschlags-Gefahr verschont geblieben, sondern man hätte sich abgesehen von der Sozialhilfe auch zwei überaus teure Strafverfahren ersparen können", betonte Breidling. Dass es nicht zu Anschlägen in Deutschland gekommen sei, sei der Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden zu verdanken. (arn)