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Politik

Bivsi darf aus Nepal nach Duisburg heimkehren

25. Juli 2017

Als die 15-jährige Gymnasiastin Bivsi Rana mit ihren Eltern vor zwei Monaten aus Duisburg nach Nepal abgeschoben wurde, gab es eine Protestwelle. Denn die Familie galt als gut integriert. Nun bahnt sich eine Wende an.

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Deutschland Duisburg - Schüler , Eltern und Lehrer demonstrieren für die Rückkehr der abgeschobenen Schülerin Bivsi Rana
Bild: Imago/C. Reichwein

Rund zwei Monate nach der Abschiebung der nepalesischen Familie Rana können die 15-jährige Gymnasiastin Bivsi und ihre Eltern wieder nach Nordrhein-Westfalen zurückkommen. Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für die Familie aktuell übermittelt habe, seien diese umgehend durch die Stadt bearbeitet worden, sagte eine Sprecherin der Stadt Duisburg. Die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern soll nun über ein "Schüleraustausch-Visum" organisiert werden.

Im Anschluss daran kann die junge Frau, die in Duisburg geboren wurde, einen Folgeantrag für ein Studium oder eine Ausbildung stellen, wie die Stadt weiter mitteilte. Somit ist der Weg zurück nach Duisburg für die Familie Rana frei. Die Eltern dürfen aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer minderjährigen Tochter mitkommen.

Abgeschobene Bivsi Rana darf mit Eltern nach Duisburg zurückkehren
Bivsi RanaBild: picture-alliance/dap/E. Selic

Oberbürgermeister erfreut

Oberbürgermeister Sören Link begrüßte die Rückkehr der Familie. Viele Menschen hätten sich dafür starkgemacht, "und vor allem das Engagement von Bivsis Mitschülern hat mich sehr beeindruckt". Er sei erleichtert, dass diese äußerst schwierige Situation gelöst werden konnte, sagte der SPD-Politiker.

"Bei aller Freude über diese Einzelfallentscheidung sollten wir uns jedoch klar machen: Bei der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung rechtmäßig", merkte der Oberbürgermeister kritisch an. Für die Zukunft müsse der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen, Familien wie die Ranas abzuschieben. Dies könne nicht im Sinne des Rechtsstaates sein. Und nicht immer gebe es ein "Happy Ending" wie im Falle Bivsi.

Integrationsminister: "Einzelfall"

"Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen - sie ist de facto ein deutsches Kind", betonte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp. Es handle sich um einen Einzelfall, der keinesfalls verallgemeinert werden könne. Das Recht des Kindes habe bei der Entscheidung im Vordergrund gestanden. Stamp appellierte an den Bund, für gut integrierte Menschen eine verlässliche Bleibeperspektive zu schaffen. Im Gegenzug müssten Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. Der FDP-Politiker unterstrich die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und betonte, dass die Rückholung des Mädchens und ihrer Eltern ein Einzelfall sei. Dank der guten Zusammenarbeit der Stadt Duisburg, des Auswärtigen Amtes und des Landes Nordrhein-Westfalen habe man eine konstruktive Lösung für die Familie finden können.

Der Fall des Mädchens hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ende Mai war die damals noch 14-Jährige mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich Mitschüler und Vertreter des Duisburger Steinbart-Gymnasiums, Oberbürgermeister Link, das Land Nordrhein-Westfalen und der Petitionsausschuss des Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt.

Das rigide Vorgehen der Behörden, die das Mädchen aus dem Schulunterricht geholt hatten, hing nach Medienberichten möglicherweise auch damit zusammen, dass die Eltern bei der Einreise in die Bundesrepublik vor knapp 20 Jahren falsche Angaben gemacht hatten. Sie handelten nach eigenen Angaben aus Angst vor Verfolgung in Nepal. Ihr Asylantrag war bereits vor 15 Jahren abgelehnt worden, sie gingen mit Klagen dagegen vor. Nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren, lehnte jedoch auch die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen den Asylantrag ab.

kle/sti (epd, dpa, kna)