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Unternehmen Global

Andreas Zumach24. August 2012

Vor elf Jahren wurde auf Initiative des damaligen UNO-Generalsekretärs Kofi Annan der "Gobal Compact" ins Leben gerufen. Der Vertrag soll die Umsetzung von Menschenrechten durch Unternehmen in der Globalisierung fördern.

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Eine Person zeigt einige Münzen in der offenen Hand - ausbeuterisch niedrige Stundenlöhne dürfte es nach den Regeln der UN eigentlich nicht geben (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/dpa

Die heute 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben seit der Gründung der Weltorganisation im Jahre 1945 einen umfangreichen Katalog von völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtsnormen vereinbart. Im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO entstanden über 170 Konventionen zur Regelung arbeitsrechtlicher und sozialer Fragen. Seit Ende der 1980er Jahre handelten die UN-Mitglieder auch zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz der Umwelt aus.

Doch die Regierungen der Mitgliedsländer erfüllten ihre Pflicht zur Umsetzung und Überwachung all dieser internationalen Abkommen nur sehr unzureichend und seien in Zeiten der Globalisierung dazu auch immer weniger in der Lage, kritisierte Anfang 1999 der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan. Deshalb versuchte er, die internationalen Wirtschaftsunternehmen in die Pflicht zu nehmen.

Der Generalsekretär bot den Konzernen ein Partnerschaftsabkommen mit den Vereinten Nationen an - den "Global Compact". Darin können sich die Unternehmen per Unterschrift zur Einhaltung von neun sehr allgemein gehaltenen Prinzipien verpflichten - je drei aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit und Soziales, sowie Umweltschutz. Als zehntes Prinzip wurde 2004 eine Antikorruptionsnorm hinzugefügt. Im Gegenzug dürfen sich die Firmen in ihrer Selbstdarstellung als Partner der Vereinten Nationen bezeichnen und in ihren Publikationen und Werbematerialien das blaue Emblem des UN-Entwicklungsprogramms UNEP verwenden.

Ein 9jähriger Junge arbeitet in einer Ballon-Frabrik in Bagladesh - so wie er müssen Millionen Kinder weltweit täglich arbeiten und könne nicht zur Schule gehen (Foto: dpa)
Millionen Kinder weltweit müssen täglich arbeitenBild: dpa

Verbindliche Kriterien verhindert

In der Gründungsphase des "Global Compact" beteiligten sich rund 50 Konzerne aus aller Welt an den Verhandlungen zur Ausgestaltung des Abkommens. Sie verhinderten, dass verbindliche Kriterien und Maßnahmen festgelegt werden, um die Einhaltung der zehn Selbstverpflichtungen zu überwachen. Das ist einer der Gründe, warum nur sehr wenige Nichtregierungsorganisationen dem Aufruf Kofi Annans folgten, sich am "Global Compact" zu beteiligen.

Die meisten NGOs kritisieren, dass viele der weltweit über 7000 Unternehmen, die inzwischen Mitglieder des "Global Compact" sind, die Partnerschaft mit den Vereinten Nationen lediglich zum "Bluewashing" nutzen. Das eigene Image wird mit Hilfe der blauen UN-Plakette reingewaschen. Die Menschenrechtsnormen, Arbeits- und Sozialstandards und Umweltschutzbestimmungen können damit jedoch kaum effizient durchgesetzt werden. Viele Unternehmen werden jedes Jahr aus dem "Global Compact" wieder ausgeschlossen, weil sie nicht einmal die Mindestanforderung erfüllen, einen Bericht über die geleisteten Aktivitäten zu den vereinbarten Standards abzugeben.

Podium auf Veranstaltung des UNO-Entwicklungsprogramms (UNEP) (Foto: picture alliance)
Das Entwicklungsprogramm der UN fordert die Einhaltung von MenschenrechtenBild: picture alliance/landov

Imageproblem für die Vereinten Nationen

Diese Kritik wird inzwischen auch innerhalb des UN-Systems immer deutlicher formuliert. "Die Ziele und Resultate des Global Compact sind auch zehn Jahre nach seiner Gründung unklar und er birgt erhebliche Risiken. Wenn er nicht verbessert wird, könnte er das Image der Vereinten Nationen beschädigen." So heißt es in einem Mitte März 2011 veröffentlichten Bericht der "Joint Inspection Unit" (JIU). Die JIU besteht aus elf von der UN-Generalversammlung gewählten Inspektoren und ist die einzige unabhängige Instanz zur Überprüfung sämtlicher Abteilungen und Sonderorganisationen des weltweiten UN-Systems.

Der Bericht der Inspektoren endet mit 16 konkreten Empfehlungen an die UN-Generalversammlung, den "Global Compact" zu verbessern. Vor allem müssten strengere Aufnahmekriterien für die Teilnahme eines Unternehmens am "Global Compact" formuliert werden.

Protest gegen den Lebensmittelkonzern Nestlé in Indonesien; Aktivisten tragen Kit-Kat-Schokoladenkostüme mit der Aufschrift Killer (Foto: AP)
Global-Compact Mitglieder wie Nestlé werden wegen Umweltvergehen angegriffenBild: AP

Bessere Kontrolle der Unternehmen

Bislang müssen Unternehmen lediglich einen schriftlichen Antrag stellen und werden dann ohne weitere Prüfung aufgenommen. Die Inspektoren schlagen vor, Aufnahmeanträge künftig durch unabhängige externe Experten anhand festgelegter Kriterien überprüfen zu lassen. So ein Verfahren praktiziert auch das Kinderhilfswerk UNICEF, bevor es Partnerschaften mit Wirtschaftsunternehmen eingeht.

Darüber hinaus forderten die Inspektoren: "Die Instrumente zur Überwachung der vereinbarten Ziele müssen deutlich effizienter werden." Zurzeit genügt es, dass die Unternehmen dem "Global Compact"-Büro in der New Yorker UN-Zentrale einmal im Jahr eine Selbstevaluation vorlegen. Eine weitere Überprüfung findet selbst dann nicht statt, wenn Nichtregierungsorganisationen oder Medien kritische Berichte über ein Unternehmen veröffentlichen. Und auch dann nicht, wenn eine Firma vor Gericht verklagt wird.

United Nations Secretary-General, Ban Ki-moon, from South Korea, gestures as he waits for a press briefing about the U.N. Global Compact Leaders Summit, the UN initiative launched by Kofi Annan in 1999 for social and ecological corporate responsibility, at the United Nations building in Geneva, Switzerland, Thursday, July 5, 2007. EPA/MARTIAL TREZZINI +++(c) dpa - Report+++
UN-Generalsekretär Ban Ki MoonBild: picture alliance/dpa

In einer im vergangenen Dezember einstimmig verabschiedeten Resolution verlängerte die UN-Generalversammlung zwar das Mandat des "Global Compact" für ein weiteres Jahr, machte sich zugleich aber die Empfehlungen der Inspektoren zu eigen.