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Boas dürfen Gassi gehen

18. September 2003
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Auch Schlangen müssen hin und wieder einmal das stille Örtchen besuchen. Dürfen ihre Besitzer sie deswegen gleich mit vor die Tür nehmen? Sie dürfen – jedenfalls in Belgien. Ein 23-jähriger Mann war von der Polizei festgenommen worden, als er mit seiner Boa, einer zwei Meter langen Königsschlange, über einen viel besuchten Jahrmarkt in Anderlecht schlenderte. Zwar konnte der Mann vor Gericht nicht den legalen Erwerb der Boa nachweisen, jedoch ergab eine Hausdurchsuchung, dass die Schlange in artgerechter Haltung lebt. "Spazierengehen mit so einem Tier ist für sich genommen nicht verboten, wenn man dafür sorgt, dass das Tier nicht zuschlagen kann", so die Staatsanwaltschaft.