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Boden und Blut

15. Juli 2002

Wer auf französischem Territorium geboren ist, erhält im Alter von 18 Jahren die Staatsbürgerschaft. Diese Regel lockt vor allem Einwanderer aus den früheren Kolonien nach Frankreich.

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Gefahrenschild vor dem Eurotunnel in Sangatte, FrankreichBild: AP

Als die französische Nationalmannschaft 1998 im eigenen Land die Fußball-Weltmeisterschaft gewann, war viel vom multikulturellen Geist der "équipe tricolore" die Rede. Im Weltmeister-Team spiegelte sich die koloniale Vergangenheit Frankreichs.

Das Land verzeichnet vor allem Zuwanderung aus den arabischen Ländern und aus Schwarzafrika. Insgesamt leben in Frankreich nach Schätzungen der OECD 3,6 Millionen Menschen ausländischer Herkunft. Die Ausländerquote ist nach einer Volksbefragung des Statistischen Amtes Insee 1999 leicht rückläufig; die Schätzungen über die Zahl der"sans-papiers", der Einwanderer ohne Aufenthaltsrecht, schwanken zwischen 300.000 und einer Million.

Gestrandete Flüchtlinge

Im Jahr 2001 machte der Fall eines gestrandeten Flüchtlingsschiffes Schlagzeilen. 900 Kurden schwammen die letzten Meter ans französische Ufer. An der Kanalküste in unmittelbarer Nähe zum "Eurotunnel" richtete die französische Regierung ein Auffanglager für Flüchtlinge ein. Von dort überquerten Flüchtlinge den Ärmelkanal, versteckt in Booten, Autos und Eisenbahn-Waggons. Dies brachte der französischen Regierung den Vorwurf ein, sie gehe zu lasch gegen die illegale Einwanderung vor.

In Frankreich gilt das "Recht des Bodens", im Gegensatz zum "Recht des Blutes" in Deutschland: Wer auf französischem Boden das Licht der Welt erblickt, wird mit 18 Jahren automatisch Franzose, auch wenn seine beiden Eltern nicht die französische Staatsbürgerschaft besitzen. Einzige Bedingung ist, dass er seit seinem elften Lebensjahr mindestens fünf Jahre in Frankreich gelebt hat.

Von Belgien bis Louisiana

Franzose wird auch, wer eine Mutter oder einen Vater mit französischer Nationalität hat. Wer nicht durch Geburt Franzose ist, sondern eingebürgert wird, muss außerdem eine ausreichende Kenntnis der französischen Sprache und der "französischen Sitten und Gebräuche" nachweisen. Erspart bleibt dieser Tests Angehörigen des französischen Sprach- und Kulturkreises. Dazu zählen neben den früheren Kolonien auch Belgien und die Schweiz - und der US-Bundesstaat Louisiana. (jf)