1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Sonderbare Wege

18. September 2008

Die Republika Srpska pocht immer wieder auf Eigenständigkeit. Der Präsident des Gesamtstaates geht nun mit einer Klage gegen Banja Luka vor.

https://p.dw.com/p/FKwP
Kampf um Zuständigkeiten

Die Republika Srpska habe sogar Lobbyisten aus den Vereinigten Staaten engagiert. Sie zahle ihnen monatlich 120.000 US-Dollar für Lobbyarbeit in eigener Sache, erklärte empört der Vorsitzende der Präsidentschaft von Bosnien-Herzegowina, Haris Silajdzic. Ihm zufolge sind die Aktivitäten der Republika Srpska ein grober Verstoß gegen die Verfassung von Bosnien und Herzegowina. Mit ihren innen- und außenpolitischen Vorstößen greife sie in verfassungswidriger Weise in die Zuständigkeit des Gesamtstaats beziehungsweise der Präsidentschaft ein.

Klage vorm Verfassungsgericht

Aus diesem Grund hat Silajdzic Klage gegen die Republika Srpska beim bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgericht eingereicht. Der erste Mann im Gesamtstaat argumentiert, die Aktivitäten gingen im Gegensatz zu den Darstellungen der Serbenrepublik weit über kulturelle, wirtschaftliche und sportliche Bereiche hinaus.

Jüngstes Beispiel für die destruktive Politik, die die Republika Srpska betreibe, sei die Entscheidung der Regierung in Banja Luka, aus der gesamtstaatlichen Strombetreibergesellschaft „Elektroprenos BiH“ auszusteigen und ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Sichtweisen gehen auseinander

Experten in Bosnien-Herzegowina meinen, es sei zu früh, darüber zu spekulieren, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird. Die Meinungen darüber, ob die Klage gerechtfertigt ist oder nicht, gehen auseinander. Der Experte Gostimir Popovic aus Banja Luka sagt, der Präsident Silajdzic kenne offensichtlich nicht die Verfassung von Bosnien und Herzegowina, denn ansonsten würde er sich nicht mit solchen Klagen befassen. Die Republika Srpska habe laut Verfassung das Recht auf eigene internationale Aktivitäten. „Viele sprechen der Republika Srpska das Recht auf Verbindungen mit dem Ausland ab. Zu diesen Menschen gehört auch der Präsident. Alle Regionen und alle Individuen auf diesem Planeten haben das Recht auf internationale Lobbyarbeit. Das steht praktisch außer Frage“, betont Popovic.

Ibrahim Prohic, Analyst aus Tuzla, meint indes, die Ambitionen der Republika Srpska auf internationaler Ebene und deren Sonderwege innerhalb des Gesamtstaates dienten dem Zweck, Bosnien-Herzegowina und seine Institutionen aufzuweichen. „Auf diese Weise werden die staatlichen Strukturen systematisch zerstört, die Eigenstaatlichkeit der Republika Srpska gefördert und starke politische Spannungen aufrechterhalten“, sagt Prohic. Die gleiche Funktion habe auch die Eröffnung von Vertretungen der Republika Srpska in zahlreichen Ländern. „Damit wird ein Image der Republika Srpska als autonomes Gebilde in internationalen Beziehungen geschaffen“, warnt der bosnische Wissenschaftler.

Samir Huseinovic