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Brüssel entscheidet zu VW-Gesetz am Mittwoch

3. März 2003
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Die EU-Kommission will am Mittwoch über die Einleitung eines Verfahrens gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes zum Schutz vor einer feindlichen Übernahme entscheiden. Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte am Montag in Brüssel, das Thema stehe auf der Tagesordnung der wöchentlichen Sitzung der Kommission. «Wir erwarten eine Entscheidung», sagte der Sprecher. Das Gesetz ist Bolkestein schon lange ein Dorn im Auge. Es schützt den Wolfsburger Autobauer vor einer feindlichen Übernahme, in dem es vorschreibt, dass kein VW-Aktionär über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte verfügen darf. Dadurch wird der Einfluss des Landes Niedersachsen gesichert, dem 18,2 Prozent der VW-Aktien gehören. Bolkestein sieht darin eine Behinderung des EU-Binnenmarktes. Um gegen das Gesetz vorzugehen, muss die Brüsseler Behörde ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einleiten.