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Breivik - krank oder "nur" böse?

22. Juni 2012

Der norwegische Massenmörder soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dagegen will sein Verteidiger erreichen, dass Breivik als zurechnungsfähig eingestuft wird.

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Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik vor Gericht in Oslo (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

War Anders Behring Breivik zum Tatzeitpunkt total verrückt gewesen, ein schizophrener, paranoider Größenwahnsinniger - oder doch eher ein logisch und grenzenlos böse handelnder Überzeugungstäter im "Kampf" gegen den Islam? Die Osloer Staatsanwaltschaft kam zum Abschluss des zehnwöchigen Prozesses zu der Überzeugung, den 33-Jährigen für unzurechnungsfähig einzustufen. Sie forderte seine dauerhafte Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie. Zur Begründung hieß es, Breivik habe zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose gelitten.

Anwalt: Opfer wurden "gezielt politisch" ausgesucht

Ganz anders sieht das die Verteidigung des Massenmörders. Anwalt Geir Lippestad verlangt die Einstufung Breiviks als zurechnungsfähig. Lippestad sagte in seinem Plädoyer vor dem Osloer Gericht: "Wenn man Breivik für krank erklärt, nimmt man ihm die Verantwortung für seinen Taten." Sein Klient habe bei den Anschlägen vom 22. Juli 2011 überlegt und wie ein "zynischer Terrorist" gehandelt. Breivik habe nicht einfach so viele Menschen wie möglich töten wollen, sondern seine Opfer "gezielt politisch" ausgesucht.

Der Verteidiger von Breivik, Geir Lippestad (Foto: dapd)
Hält den Massenmörder für zurechnungsfähig: Breiviks Verteidiger LippestadBild: dapd

Breivik bestreitet sein beispielloses Verbrechen nicht und beruft sich auf ein "Notwehrrecht", um eine "islamische Machtübernahme" in Norwegen und ganz Europa zu verhindern. Lippestad plädierte daher auf Freispruch wegen "Notwehr". Doch sei seinem Mandanten natürlich bewusst, dass es eine Verurteilung geben werde. Der Anwalt musste formell einen Freispruch fordern, weil Breivik auf nicht schuldig plädiert hatte.

Staatsanwaltschaft: Anders Breivik ist unzurechnungsfähig

Eine Stunde für Schlussbemerkung Breiviks

Nach abschließenden Bemerkungen von fünf Überlebenden der Anschläge in Oslo und auf der Ferieninsel Utøya soll auch Breivik noch an diesem Freitag das Wort erhalten. Der 33-Jährige hat für seine Schlussbemerkung eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll Mitte Juli oder erst im August verkündet werden. Sollte das Gericht Breiviks Argumentation folgen und ihn für straffähig erklären, droht ihm eine Gefängnisstrafe von 21 Jahren. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung wäre möglich.

Im Osloer Regierungsviertel hatte Breivikwurden im Juli vergangenen Jahres acht Menschen bei einem Bombenanschlag getötet, den Breivik ausgelöst hatte. Auf Utöya tötete er 69 Teilnehmer eines Jugendcamps der Regierungspartei.

sti/hf/rb (dpa, rtrd, afpd, dapd)