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Brieftaube zerstörte Flugzeugturbine

8. Juli 2004
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Beschädigt eine Brieftaube ein Flugzeug, muss der Tierhalter für die Hälfte des Schadens aufkommen. Das geht aus einem jetzt in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht veröffentlichen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor. In dem konkreten Fall war eine Brieftaube in die Turbine eines landenden Flugzeuges geraten und hatte diese zerstört. Der Besitzer der Maschine hatte auf vollen Schadenersatz geklagt. Das Gericht entschied jedoch, Taubenvater und Flugzeugbesitzer müssten sich die Kosten teilen (13 U 194/03). Das Gefährdungspotenzial des Tieres sei nicht größer oder geringer als das des Flugzeuges, befanden die Richter. Die Maschine hatte trotz des beschädigten Triebwerks landen können.