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Politik

Ukraine gegen Russland vor IGH

Roman Goncharenko
5. März 2017

Der Internationale Gerichtshof beginnt mit Anhörungen im Fall Ukraine gegen Russland. Kiew klagt Moskau wegen des Terrors im Donbass und der Diskriminierung von Minderheiten auf der Krim an.

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Niederlande Den Haag Friedenspalast Internationaler Gerichtshof IGH
Bild: picture-alliance/dpa/Guus Schoonewille

Was am 6. März im backsteinfarbigen Friedenspalast in Den Haag beginnt, könnte einer der spektakulärsten Prozesse der letzten Jahre werden. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) starten Anhörungen im brisanten Fall Ukraine gegen Russland. Zu Beginn erhalten vor dem höchsten UN-Gericht vier Tage lang in getrennten Sitzungen die Parteien das Wort. 

UN- und OSZE-Berichte als Beweise

In der sehr detaillierten 45-seitigen Anklageschrift geht es um mutmaßliche Verstöße gegen zwei UN-Konventionen. Zunächst legt die ukrainische Regierung dar, wie Russland durch Unterstützung der Separatisten im ostukrainischen Kohlerevier Donbass gegen das internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus verstoßen haben soll. Kiew beschreibt die selbst ernannten "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk als "illegale bewaffnete Gruppen", die mit "entscheidender russischer Unterstützung" agieren. Russland bestreitet militärische Hilfe für Donbass-Kämpfer.   

Im zweiten Teil der Klage wird die Lage der Krim-Tataren und ethnischer Ukrainer als Minderheiten nach der russischen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im März 2014 behandelt. Russland habe dort die Anti-Rassismus-Konvention (CERD) zum Beispiel durch Verhaftungen oder das Verbot der Krimtatarenorganisation Medschlis verletzt.

Als Beweise enthält die Anklageschrift diverse Berichte: der UN, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des internationalen Ermittlungsteams im Fall der über der Ostukraine abgeschossenen malaysischen Boeing sowie Satellitenaufnahmen der NATO. Die Ukraine ruft das UN-Gericht auf, die "internationale Verantwortung" Russlands festzustellen, darunter für den Abschuss des Fluges MH17 oder den Beschuss von Zivilisten in diversen ostukrainischen Städten. Außerdem werden Reparationen gefordert.   

 

Ukraine Suche wieder aufgenommen an der Absturzstelle von MH17
Der Flug MH17 wurde im Juli 2014 über der Ostukraine mit einer Rakete abgeschossen. Alle 298 Menschen an Bord starben.Bild: Reuters/S. Zhumatov

Weniger Chancen bei anderen Gerichten?

Die Ukraine reichte die Klage erst im Januar ein und damit fast drei Jahre nach Beginn der Ereignisse, um die es geht. Es ist auch die jüngste ukrainische Klage gegen Russland vor einem internationalen Gericht. Kiew ließ sich Zeit, offenbar um sich gut vorzubereiten. Ein möglicher Grund: Die Chancen, Russland vor anderen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen, scheinen zu schwinden. Erstes Beispiel: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der ebenso in Den Haag sitzt und extra für die Behandlung unter anderem von Kriegsverbrechen geschaffen wurde. Präsident Wladimir Putin kündigte Ende 2016 an, sein Land werde sich am sogenannten Römischen Statut nicht beteiligen. Russland hat diese Grundlage zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Auch die Ukraine ratifizierte sie nicht, erteilte aber dem Gericht eine limitierte Ermächtigung über Ereignisse seit Ende 2013 zu ermitteln. Derzeit läuft beim IStGH eine Voruntersuchung. Eine geringe Chance, dass russische Bürger doch betroffen sein könnten, sehen manche Experten darin, dass es sich um mutmaßliche Verbrechen auf ukrainischem Boden handele.      

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg reichte die Ukraine seit 2014 bereits fünf Klagen gegen Russland ein, eine sechste ist in Vorbereitung. Doch das russische Verfassungsgericht entschied, dass es das letzte Wort bei der Umsetzung der EGMR-Entscheidungen behalte. Das bedeutet, dass sie aus russischer Sicht unerfüllt bleiben dürfen. 

Parallele zum Fall Georgien gegen Russland

Bei dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ist die Lage anders. Er wurde 1945 gegründet und ist von Russland ohne Einschränkung anerkannt. Als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat genießt Russland außerdem das Privileg, unter den 15 Richtern immer einen eigenen Staatsangehörigen zu haben. Die Ukraine dagegen wird einen so genannten ad hoc Richter ernennen, der nur für diese Klage dabei sein wird.

Der Münchner Professor und Völkerrechtler Bruno Simma war zwischen 2003 und 2012 Richter am Internationalen Gerichtshof. In seine Amtszeit fiel die Klage Georgiens gegen Russland nach dem Krieg in der abtrünnigen georgischen Provinz Südossetien im August 2008. Genauso wie jetzt die Ukraine klagte Georgien Russland auf Grund der Anti-Rassismus-Konvention an.

Inernationaler Gerichtshof beginnt Anhörungen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos
Das Verfahren vor dem IGH könnte nach Einschätzungen der Experten bis zu drei Jahren dauernBild: AP

"Es war sehr kontrovers", erinnert sich Simma in einem DW-Gespräch an Diskussionen im Gericht. Der IGH habe mit einer knappen Mehrheit von nur einer Stimme die sogenannte "einstweilige Anordnung" gewährt und beide Seiten aufgerufen, Verstöße einzustellen. Danach habe Russland eine Reihe von Einreden gegen die Zuständigkeit des IGH eingebracht und hatte damit Erfolg, sagt Simma. 2011 erklärte sich das UN-Gericht für nicht zuständig.

Worüber die Ukraine stolpern könnte

Auch diesmal könnte es so kommen, schätzt Bruno Simma. Der IGH könne sich für nicht zuständig erklären. Zum einen sei es für den IGH "immer schwierig, mit Fällen befasst zu werden, in denen Großmächte militärisch tätig sind." Zum anderen gebe es im Falle der Anti-Rassismus-Konvention eine Besonderheit. Die CERD-Konvention schreibe vor, dass einer Klage vor dem IGH "ernsthafte Verhandlungen" beider Seiten vorausgehen sollen, erklärt Simma. Russland und die Ukraine sprechen dauernd über den Konflikt im Donbass, darunter auch in der Minsker Kontaktgruppe. Über die Krim dagegen weigert sich Moskau mit Kiew zu verhandeln.

Bruno Simma glaubt, dass das Verfahren vor dem IGH bis zu drei Jahre dauern könnte. "Im April könnte über eine einstweilige Anordnung entschieden werden, ein Jahr später über die Zuständigkeit, bis dann noch 1,5 Jahre später die Entscheidung in der Sache fällt", so die Prognose des ehemaligen Richters am IGH. Ganz aussichtslos sieht er die Klage Kiews gegen Moskau nicht: "Auch eine einstweilige Anordnung wäre ein Erfolg für die Ukraine".

Kiews Hoffnung aus dem Jahr 1986

Hoffnung dürfte die Ukraine ein berühmter Fall geben, der mehr als 30 Jahre zurück liegt. 1986 gab der IGH einer Klage Nicaraguas gegen die USA statt. Es ging um militärische Einmischung der Vereinigten Staaten auf der Seite der Contras gegen die linksgerichtete Regierung. Der IGH stellte fest, die USA hätten das Völkerrecht verletzt. "Die USA haben keine Strafe bezahlt", erinnert sich Simma. "Aber es war ein gigantischer Propagandaerfolg für das kleine Nicaragua". Der Fall habe auch dem Gericht als unabhängiger UN-Institution Sympathien gebracht.

Ob es auch mit der Ukraine so kommen könnte, wagt Simma nicht vorauszusagen. Es sei "eine komplizierte Geschichte".