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Brüssel prüft Netzentgelt-Befreiung

6. März 2013

Die EU-Kommssion hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Befreiung großer Stromverbraucher von den deutschen Netzgebühren. Sie prüft nun, ob die Ausnahmeregeln staatliche Beihilfen darstellen.

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Zwei Reihen von Hochspannungsmasten (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Auf Beschwerden von Verbraucherverbänden, Bürgern und Energieunternehmen hin hat die EU-Kommission hierzu ein Beihilfeverfahren eingeleitet. Es geht um die 2011 eingeführte Befreiung großer Stromverbraucher von den Netzentgelten. Diese sollen den Betrieb und Ausbau der Stromnetze finanzieren. Bestimmte Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, müssen die Gebühren seitdem nicht mehr oder nicht mehr voll zahlen. Ein Hauptargument für die Regelung war die Stellung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb: Sie sollten nicht durch hohe Stromkosten in Deutschland gegenüber der Konkurrenz ins Hintertreffen geraten.

Der dadurch entstehende finanzielle Ausfall trifft vor allem kleine Betriebe und die Privathaushalte. Sie zahlen die Ausnahmeregelungen über den Strompreis mit. Hierzu wurde eigens eine neue Umlage eingeführt. Im vergangenen Jahr machte das nach Schätzungen rund 300 Millionen Euro aus, wie ein Sprecher in Brüssel mitteilte.

Wird der Wettbewerb verzerrt?

Die EU-Kommission prüft nun, ob die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Entgelten staatliche Beihilfen darstellen, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren. Grundsätzlich sind Staatshilfen in der EU verboten. Es gibt aber Ausnahmen. Falls Brüssel zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Nachlässe staatliche Beihilfen sind, geht die Untersuchung deshalb weiter. Dann prüft die Brüsseler Aufsichtsbehörde, ob diese Beihilfen den Profiteuren der Regelung einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten verschaffen könnten.

In der Vergangenheit hat die EU-Kommission bereits Regelungen zur Senkung der Strompreise bestimmter Unternehmen überprüft. Nun geht es jedoch zum ersten Mal um die Befreiung von Netzentgelten. Sollte die EU-Kommission am Ende feststellen, dass die Befreiung von den Gebühren eine unzulässige Beihilfe darstellt, müssten die Unternehmen die entspechenden Beträge nachzahlen.

se/uh (dpa, rtr, afp)