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Budapester Statusgesetz für Bratislava unakzeptabel

20. Dezember 2001

– Slowakei sieht im ungarischen Gesetz über Auslandsungarn eine Völkerrechtsverletzung

https://p.dw.com/p/1VOU

Bratislava, 18.12.2001, TASR, slowak.

Der Außenausschuss des slowakischen Parlaments hat heute (18.12.) eine Erklärung zu dem Budapester Gesetz über im Ausland lebende Ungarn, zum so genannten Statusgesetz, verabschiedet. In dem Text heißt es:

"Der Nationalrat der Slowakischen Republik sieht in guten Nachbarschaftsbeziehungen sowie in der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit in der mitteleuropäischen Region einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in Mitteleuropa. Dies bestätigte auch der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Slowakei und Ungarn vom 19. März 1995.

Als eine wichtige Komponente guter Nachbarschaft gilt aus der Sicht des slowakischen Parlaments der auch im Einklang mit EU-Standards vereinbarte Minderheitenschutz. Minderheiten stellen eine Quelle für die kulturelle Bereicherung der Gesellschaft dar, und sie können zu guten Nachbarschaftsbeziehungen beitragen. Eine darauf ausgerichtete Politik will das slowakische Parlament weiterhin eindeutig unterstützen.

In diesem Zusammenhang stellt der slowakische Nationalrat mit Beunruhigung fest, dass das vom ungarischen Parlament am 19. Juni 2001 verabschiedete Gesetz über die in den Nachbarländern von Ungarn lebenden Ungarn (...) sowohl das Völkerrecht verletzt als auch die Integrität der slowakischen Rechtsordnung antastet. Der Nationalrat der Slowakischen Republik betont, dass er mit der Anwendung des Gesetzes auf dem Territorium der Slowakei nicht einverstanden ist. (...) Daher fordert er die Ungarische Republik auf, das Gesetz im Einklang mit dem Völkerrecht sowie mit den EU-Standards für Minderheitenschutz zu bringen und es später ausschließlich auf dem ungarischen Gebiet anzuwenden. (...) (ykk)