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Bund macht Tempo beim Integrationsgesetz

1. Mai 2016

Monatelang stritten in Deutschland die Regierungsparteien über die richtigen Maßnahmen in der Flüchtlingspolitik - nun soll es zumindest beim Thema Integration zügig gehen. Die Devise lautet: Fördern und Fordern.

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Flüchtling in Lernwerkstatt (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/dpa/S. Hoppe

Der gemeinsame Entwurf der Bundesministerien für Arbeit und Inneres für ein Integrationsgesetz wurde bereits zur Abstimmung an die anderen Ressorts weitergeleitet, wie Arbeitsministerin Andrea Nahles bestätigte. Erst vor zwei Wochen hatten sich die Spitzen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD auf Eckpunkte für ein solches Gesetzespaket verständigt.

"Wesentlicher Kern" ...

... des Gesetzes sei eine bessere Integration der Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, erklärte die Sozialdemokratin Nahles. Ihr christdemokratischer Ministerkollege aus dem Innenministerium, Thomas de Maizière, betonte: "Wir machen denjenigen, die Schutz bei uns bedürfen, passgenaue Angebote." Das sei allerdings keine Einbahnstraße. "Daher gibt es auch eine Verpflichtung, diese Angebote auch anzunehmen." Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollten außerdem nur diejenigen anerkannten Flüchtling erhalten, "die ihrerseits auch Integrationsleistungen erbracht haben", so de Maizière. "Fördern ohne Fordern wäre zu wenig." Überdies werde den Bundesländern mit der geplanten Wohnsitzzuweisung die Möglichkeit eingeräumt, "die anerkannten Flüchtlinge so zu verteilen, dass Ghetto-Bildungen verhindert werden können", hob der Bundesinnenminister hervor.

Andrea Nahles und Thomas de Maiziere (Foto: dpa)
Ihre Ministerien haben den Gesetzentwurf ausgearbeitet: Andrea Nahles (SPD) und Thomas de Maizière (CDU)Bild: picture-alliance/dpa

Nach Angaben des Arbeitsministeriums sollen Flüchtlinge mit Jobangeboten "niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt" werden. Dazu würden 100.000 Beschäftigungsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen. Geplant sei auch eine gezielte Förderung bei der Berufsausbildung. Die "Vorrangprüfung", laut der ein Job zunächst einem Deutschen oder EU-Bürger anzubieten ist, soll für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt werden - allerdings nur in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Der Gesetzentwurf beinhaltet demnach außerdem eine Bleibegarantie für Auszubildende und ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre bei einer Weiterbeschäftigung nach dem Berufsabschluss.

Laut Eckpunktepapier sollen Flüchtlingen bei der Ablehnung von Integrationsmaßnahmen künftig Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt werden. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, bemängelte, das geplante Gesetz sei vor allem von Restriktionen und neuen Sanktionen geprägt und berge die Gefahr, Misstrauen und Vorurteile gegenüber Flüchtlingen zu bedienen. Das Kernproblem sei jedoch, dass es an ausreichenden Integrationsangeboten mangele.

wa/kle (afp, dpa, kna)