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Bund und Länder vereinbaren Schuldenbremse

12. Februar 2009

Der Kompromiss zur geplanten Schuldenbremse im Grundgesetz ist unter Dach und Fach. Bund und Länder einigten sich auf alle wesentlichen Details. Das Ziel ist, dass Bund und Länder von 2020 an keine neuen Schulden machen.

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Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler Ende Januar (Foto: dpa)
Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler in Berlin tickt unablässigBild: picture-alliance / dpa

Nach der gut fünfstündigen Sitzung erklärte der Vorsitzende der Föderalismuskommission, Günther Oettinger (CDU), am Donnerstagabend (12.02.09): "Das Reformpaket steht. Wir haben heute alle Eckpunkte abschließend erörtert und alle Streitpunkte geklärt." Die Gesetzentwürfe sollen im März erstmals im Parlament beraten werden und möglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Oettinger sagte, er rechne mit den notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Eine Grundsatzeinigung hatte es bereits vergangene Woche gegeben. Doch rangen die Beteiligten noch um Einzelheiten. Nun bleibt es aber bei der vereinbarten Konsolidierungshilfe von 800 Millionen Euro jährlich, mit denen die fünf armen Länder Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zwischen 2011 und 2019 unterstützt werden sollen.

Mecklenburg-Vorpommern stellt sich gegen Kompromiss

Die Vorsitzenden der Föderalismuskommission Günther Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD) (Foto: AP)
Günther Oettinger (CDU) und Peter Struck (SPD) leiten die FöderalismuskommissionBild: AP

In der Kommission stimmten allerdings das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen den Kompromiss, Schleswig-Holstein enthielt sich. Auch Grüne und Linke im Bundestag kündigten an, gegen den Kompromiss zu stimmen. Die FDP neigt zu einem Ja, will aber zuvor noch die Gesetzestexte genau prüfen. Arbeitsgruppen sollen nun noch die Begründung der geplanten Verfassungsänderung ausarbeiten. Am 5. März ist eine letzte Sitzung der gesamten Kommission geplant, die sich laut Oettinger aber nur "handwerklichen und technischen Fragen" widmen wird.

SPD-Fraktionschef Struck sagte, er sei sehr zufrieden mit dem Kompromiss. Damit werde der Anspruch künftiger Generationen erfüllt, dass der Staat nicht unbegrenzt Schulden macht. Die vor zwei Jahren gegründete Föderalismuskommission sei sehr erfolgreich gewesen.

Länder dürfen ab 2020 keine neuen Kredite aufnehmen

Der Bund muss der Vereinbarung zufolge seine Neuschulden bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts begrenzen. Derzeit wären das 8,5 bis neun Milliarden Euro pro Jahr. Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Im Gegenzug sollen die ärmeren Länder die Konsolidierungshilfen erhalten. Ein von Bund und Ländern gespeister Fonds wird neun Jahre lang jedes Jahr mindestens 800 Millionen Euro auszahlen. In Notsituationen wie Naturkatastrophen oder der aktuellen Rezession sollen Bund und Länder aber entgegen der Schuldenregel mehr Kredite aufnehmen können. Die Bund-Länder-Gruppe hatte mehr als zwei Jahre lang getagt. Das ursprüngliche Ziel war eine Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern. (fw)