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Bund und Länder über Schuldenbremse einig

6. Februar 2009

Nach langwierigen Verhandlungen in der Föderalismus-Kommission II haben sich Bund und Länder grundsätzlich darauf verständigt, die jährliche Neuverschuldung in ihren Haushalten bis 2020 auf Null zurückzufahren.

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Die Vorsitzenden der Föderalismuskommision Oettinger und Struck (Bild: AP)
Die Vorsitzenden der Föderalismuskommision II Oettinger, links, und Struck (Archivbild)Bild: AP

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach am Freitag (06.02.2009) von einer "fundamentalen Weichenstellung". Die Einigung, zeige die Handlungsfähigkeit des Föderalismus. Die beiden Co-Vorsitzenden der Föderalismus-Kommission, SPD-Fraktionschef Peter Struck und der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther Oettinger, CDU, zeigten sich "sehr zufrieden" mit den abschließenden Ergebnissen der Beratungen am Donnerstagabend.

Schuldenbremse in die Verfassungen

Eine Ausgabe des Grundgesetzes, (Bild:DPA)
Das Grundgesetz soll einen neuen Artikel über eine Schuldengrenze erhaltenBild: dpa - Fotoreport

Nach dem Vorschlag der Kommission soll eine so genannte Schuldenbremse für Bund und Länder bereits bis zum Sommer im Grundgesetz und in den Verfassungen der Länder verankert werden und von Januar 2011 an gelten. Der Bund soll damit verpflichtet werden, seine jährliche Neuverschuldung schrittweise bis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu begrenzen. Den 16 Bundesländern wird vorgeben, ihre Netto-Kreditaufnahme bis 2020 auf null zu reduzieren.

Die finanzschwachen Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen aus einem vom Bund und den anderen Ländern gespeisten Fonds Konsolidierungsbeihilfen von jährlich mindestens 800 Millionen Euro erhalten.

Mehr Spielraum für den Bund

Bundeskanzlerin Merkel und Aussenminister Steinmeier (Bild AP)
Bundeskanzlerin Merkel und Aussenminister Steinmeier vor einer Pressekonferenz zum 2. KonjunkturpaketBild: AP

Auch der Bund soll vom Jahr 2020 nach Möglichkeit ohne neue Schulden auskommen; im Grundgesetz sollen aber 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) als Obergrenze der Neuverschuldung festgeschrieben werden. Dies sind derzeit 8,5 Milliarden Euro. Weniger neue Schulden habe der Bund noch nie aufgenommen, sagte Oettinger. Nur bei Notsituationen wie Naturkatastrophen oder Weltwirtschaftskrisen darf der Bund mit Zustimmung des Bundestages die Schuldenbremse missachten. Dann muss aber ein Tilgungsplan vorgelegt werden.

Rekordverschuldung in 2009

Die seit Jahren geführte Diskussion um eine Schuldenbremse in den Staatshaushalten hatte durch die schuldenfinanzierten Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise eine neue Dynamik erhalten. Für dieses Jahr wird eine Rekordverschuldung des Bundes von rund 50 Milliarden Euro erwartet. (wl)