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Bundesanwaltschaft soll Luftangriff prüfen

6. November 2009

Die sächsische Justiz hat sich im Fall des deutschen Oberst Klein für nicht zuständig erklärt. Die Bombardierung zweier Tanklastwagen in Afghanistan Anfang September soll nun in Karlsruhe untersucht werden.

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Soldaten, verbrannter Tanklastzug (Foto: AP)
Bei dem Luftangriff starben rund 142 MenschenBild: AP

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe soll die Vorermittlungen gegen einen deutschen Oberst wegen der Bombardierung zweier Tanklaster in Afghanistan übernehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab das Verfahren an die Karlsruher Behörde ab. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handle, hieß es in Dresden. In diesem Fall wäre die Bundesanwaltschaft zuständig. Die sächsischen Ermittler berufen sich bei ihrer Einschätzung vor allem auf einen Bericht der Nato-Untersuchungskommission.

Kriegsrecht als Grundlage

Porträt Georg Klein (Foto: AP)
Bundeswehr-Kommandeur Georg Klein bezeichnete die Vorermittlungen gegen ihn als notwendig und sinnvoll.Bild: AP

Die sächsischen Ermittler hatten Vorprüfungen eingeleitet, ob ein Anfangsverdacht gegen den deutschen Kommandeur Georg Klein besteht. Die mögliche Schuldfrage sei mit in die Prüfungen einbezogen worden, sagte ein Sprecher. Zunächst gehe es aber um die grundsätzliche Frage, welches Recht zur Anwendung komme. Sollte auch die Bundesanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass sich Afghanistan in einem bewaffneten Konflikt befinde, müsse untersucht werden, ob Oberst Klein sich an das Kriegsrecht gehalten habe.

Karlsruhe zurückhaltend

Die Bundesanwaltschaft steht einer möglichen Übernahme von Ermittlung wegen des Luftangriffs zurückhaltend gegenüber. Schon zuvor seien Strafanzeigen in Karlsruhe eingegangen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Bisher habe sich aber kein Anhaltspunkt für eine Übernahme der Ermittlungen ergeben.

Vorplatz und Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Foto: dpa)
Die Bundesanwaltschaft soll die Vorermittlungen übernehmenBild: picture-alliance/dpa

Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergäben sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, hieß es. Allerdings werde die Auswertung der umfangreichen Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Tanklastwagen waren entführt

Bei dem von Klein angeordneten Angriff in der Nähe des nordafghanischen Kundus waren Anfang September bis zu 142 Menschen getötet worden. Der Kommandeur hatte nach der Entführung von zwei Tanklastwagen den Luftangriff durch US-Flugzeuge angefordert. Seinen Befehl rechtfertigte er mit der Gefahr von Anschlägen auf den Bundeswehrstützpunkt Kundus.

Text: Christian Fähndrich (mit afp,dpa)

Redaktion: Anna Kuhn-Osius