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Bundesgericht hebt Urteil zum Islamunterricht auf

23. Februar 2005

Sollen öffentliche Schulen in Nordrhein-Westfalen Islamunterricht erteilen? Darum streiten sich zwei muslimische Dachverbände mit dem Land. Jetzt geht der Rechtsstreit vom Bundesverwaltungsgericht in eine neue Runde.

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Ziel der muslimischen Verbände: Erziehung zum IslamBild: AP

Die Muslime in Nordrhein-Westfalen können weiter darauf hoffen, dass an öffentlichen Schulen islamischer Religionsunterricht eingeführt wird. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das Gericht hob am Mittwoch (23.2.2005) ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster auf, das dem Zentralrat der Muslime und dem Islamrat den Status einer Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes abgesprochen hatte.

Andere Struktur als in Kirchen

Als die islamischen Verbände einen Antrag auf Erteilung von Religionsunterricht stellten, hatte das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag wegen der fehlenden Anerkennung als Religionsgemeinschaft abgelehnt. Nun muss das OVG erneut über den Antrag der Verbände verhandeln und klären, ob der Zentralrat der Muslime und der Islamrat religiös geprägte Mitgliedsvereine repräsentieren oder ob andere Interessen im Vordergrund stehen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte 2003 geurteilt, die klagenden Verbände seien keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, weil sie keine Vereinigung von natürlichen Personen seien und keine umfassende Pflege religiöser Angelegenheiten stattfinde. Die islamischen Verbände hatten daraufhin erklärt, der Islam kenne keine den Kirchen vergleichbare Struktur. So würden die islamischen Dachverbände über die ihnen angeschlossenen Vereine die Muslime vertreten. Dem stimmte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Teilen zu.

Verfassungstreue unklar

Sollten die klagenden Vereine als Religionsgemeinschaften anerkannt werden, müsse trotzdem noch geprüft werden, ob die islamischen Organisationen als Partner der Landesbehörden bei einer Gestaltung des Religionsunterrichts ausschieden, weil an ihrer Verfassungstreue Bedenken bestünden, hieß es von dem Gericht.

"Islamische Unterweisung"

In Nordrhein-Westfalen leben laut Schul- und Jugendministerium etwa 260.000 muslimische Schüler. Derzeit nehmen hier mehr als 5000 muslimische Kinder an etwa 120 Schulen am Schulversuch "Islamische Unterweisung in deutscher Sprache" teil. Allerdings werden die Schüler im Unterricht nicht zum Glauben erzogen, sondern nur über ihre Religion informiert. Um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht - vergleichbar dem evangelischen und katholischen Unterricht - anbieten zu können, fehle Nordrhein-Westfalen eine "islamische Religionsgemeinschaft" als Ansprechpartner, sagte die nordrhein-westfälische Schulministerin Ute Schäfer (SPD). (ch)