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Bundesgerichtshof untersagt Aktienoptionen für Aufsichtsräte

20. Februar 2004
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An Aufsichtsräte dürfen keine Aktienoptionen des Unternehmens vergeben werden, das sie überwachen sollen. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Die Richter hätten sich aber darauf berufen, dass der Gesetzgeber die Vergabe von Aktienoptionen bewusst auf die Arbeitnehmer und Manager einer Aktiengesellschaft beschränkt habe, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag in Karlsruhe. Die Richter hätten klar gestellt, dass die Aufsichtsräte wegen möglicher Interessenkonflikte im Gesetz ausdrücklich nicht erwähnt worden seien. Der Fall wurde anhand einer Klage der Kleinaktionärsvereinigung DSW gegen den Mobilfunkanbieter Mobilcom entschieden. Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor.