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Bundesrat beantragt NPD-Verbot

Bernd Gräßler14. Dezember 2012

Der Bundesrat hat beschlossen, vor dem Verfassungsgericht ein Verbot der NPD zu beantragen. Das Risiko, dass der Antrag wie 2003 scheitert, müsse man eingehen, meinen besonders ostdeutsche Länderchefs.

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Anhänger der NPD demonstrieren in Neumünster (Foto: Reuters)
NPD Demonstration am 1. Mai 2012 in NeumünsterBild: Reuters

Die NPD habe den geistigen Boden für die Mörder des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) gelegt, sagte in der Länderkammer Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht , aus deren Bundesland die Mitglieder dieser rechtsterroristischen Zelle stammten. Der Kurs der NPD sei "aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche Grundordnung" gerichtet. Die NPD stehe gewaltbereiten Strukturen sehr nahe und schade Deutschlands Ansehen in der Welt, sagte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich, es könne nicht sein, "dass wir das auch noch mit Steuergeldern unterstützen". In Sachsen ist die NPD, ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern, im Landtag vertreten.

Mit einem Parteiverbot wäre der Staat auch ein peinliches Ärgernis los, nämlich die Überweisung von Steuergeldern an die NPD im Rahmen der gesetzlich geregelten staatlichen Parteienfinanzierung. Im Jahr 2011 musste man der NPD nach vorläufigen Angaben rund 1,3 Millionen Euro staatliche Subventionen zuteilen, die mehr als 40 Prozent ihrer Gesamteinnahmen ausmachten.

Keine V-Leute als Quellen für Beweismaterial

Der Bundesrat beantragt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die NPD aufzulösen, ihr Vermögen einzuziehen und die Gründung einer Nachfolgeorganisation zu verbieten. Die Ministerpräsidenten der Länder sind überzeugt, dass die vom Inlandsgeheimdienst gesammelten Beweise, die bereits mehr als eintausend Seiten füllen, ausreichen, um die Richter in Karlsruhe von der Verfassungsfeindlichkeit der rechtsradikalen Partei zu überzeugen. Das Material, das laufend aktualisiert werden soll, sei "quellenfrei" heißt es in dem Verbotsantrag, das heißt, unter den Lieferanten für die Materialsammlung befänden sich keine V-Leute des Verfassungsschutzes.

Im Jahr 2003 scheiterte ein gemeinsamer Verbotsantrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, weil bis in die Spitze der NPD zahlreiche Informanten (V-Leute) des Verfassungsschutzes agierten. Die Richter konnten damals nicht unterscheiden, ob das vorgelegte Material von der NPD oder von Geheimdienst-Informanten stammten. Inzwischen, versichern die Innenminister, seien alle V-Leute aus den Führungsebenen der rechtsradikalen Partei abgezogen worden.

Skeptische Stimmen warnen vor Scheitern

Als einziges Bundesland brachte Hessen starke Bedenken gegen ein neues Verbotsverfahren vor und enthielt sich der Stimme. Politische Parteien bekämpfe man politisch und nicht mit dem Gericht, betonte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Ein Scheitern würde die NPD aufwerten.

Die Bundesregierung steht einem neuen Verbotsverfahren skeptisch gegenüber, besonders Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor einem erneuten juristischen und politischen Fehlschlag. Aus ihrer Sicht ist das V-Leute-Problem "noch nicht sicher ausgeräumt". Ob sich der Bundestag der Klage anschließt, ist ebenfalls unklar. SPD und Grüne sind dafür, bei FDP, Union und Linken gibt es Zweifel. Bundestagspräsident Norbert Lammert warnte am Freitag im WDR-Hörfunk, im Bundestags-Wahljahr 2013 könne ein Verbotsverfahren für die NPD zu einem Solidarisierungseffekt führen.