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Bundesrat billigt Banken-Enteignungsgesetz

3. April 2009

Der Bundesrat hat endgültig den Weg für die Verstaatlichung von Banken freigemacht. Er ließ das sogenannte Rettungsübernahmegesetz passieren. Er billigte auch die Neuregelungen zu Schuldenbremse und Pendlerpauschale.

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Blick in den Plenarsaal des Bundesrates (Foto: AP)
Bundesrat billigt mögliche Verstaatlichung von BankenBild: AP

Die am Freitag (03.04.2009) beschlossene Gesetzesgrundlage für eine Zwangsverstaatlichung sieht unter anderem die mögliche Enteignung von Aktionären einer Bank vor. Das Ende März vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist zeitlich befristet und zugeschnitten auf eine Übernahme der krisengeschüttelten Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) durch den Staat. Damit bedarf es nur noch der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler in der kommenden Woche, um noch in diesem Monat wirksam zu werden.

Zustimmung war bis zuletzt umstritten

Bis zuletzt war nicht ganz klar, ob die Bundesländer dem Banken-Enteignungsgesetz zustimmen werden. Medienberichten zufolge hatte insbesondere die FDP erwogen, das Gesetz zu blockieren. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss der unionsgeführten Länder hatten dem Bundesrat deshalb im Vorfeld empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Möglichkeit einer Enteignung ist im Gesetz nur als "ultima ratio" enthalten. Zuvor müssen alle anderen Möglichkeiten zur Verstaatlichung ausgeschöpft sein. "Voraussetzung für die Enteignung ist insbesondere, dass für eine entsprechende Kapitalmaßnahme in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist oder der Beschluss nicht rechtzeitig eingetragen wird", heißt es in dem Gesetz.

Flowers prüft rechtliche Schritte

Finanzmagnat Christopher Flowers (Foto: dpa)
HRE-Großaktionär Flowers zeigt sich wenig beeindruckt von der BundesratsentscheidungBild: picture-alliance/ dpa

Der Großaktionär der Hypo-Real Estate, J. C. Flowers, der mit einer verbündeten Beteiligungsgesellschaft knapp 22 Prozent an dem Institut hält, zeigte sich vom Votum der Länderkammer unbeeindruckt. Sein Sprecher versicherte, Flowers habe weiter "die klare Präferenz", Aktionär zu bleiben. Die Enteignung sei zudem überflüssig, denn der Bund brauche gar nicht die komplette Kontrolle über die Bank. Flowers behalte sich daher rechtliche Schritte vor dem Hintergrund der Bundesratsentscheidung vor.

Am vergangenen Wochenende hatte die Bundesregierung mit dem Erwerb von HRE-Anteilen aus einer Kapitalerhöhung durch den SoFFin bereits einen ersten Schritt zur Übernahme der angeschlagenen Bank getan. Mit der Verstaatlichung sollen bereits geleistete Staatshilfen von mehr als 100 Milliarden Euro abgesichert werden.

Die HRE war im Zuge der Finanzkrise in große Schwierigkeiten geraten. Ein Kollaps der Bank würde nach Einschätzung der Regierung zu schweren Erschütterungen im Finanzsystem und zu Schwierigkeiten ganzer Staaten führen.

Beschlüsse auch zu Schuldenbremse und Pendlerpauschale

Ein weiteres Thema im Bundesrat war die Schuldenbremse. Hier stimmte die große Mehrheit der Bundesländer einem Ausstieg aus der Schuldenspirale zu. Mit der Reform soll erreicht werden, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen und der Bund nur noch Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsproduktes erhalten darf. Allerdings gibt es Ausnahmen für Zeiten wirtschaftlicher Rezession und andere Notsituationen. Zugleich werden konkrete Konsolidierungshilfen für finanzschwache Länder festgelegt. Bremen, Saarland, Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sollen über neun Jahre jährlich nach einem bestimmten Schlüssel zusammen 800 Millionen Euro erhalten, je zur Hälfte von Bund und den anderen Ländern.

Pendler in der Münchner Innenstadt (Foto: AP)
Bundesrat stimmt für Rückkehr zur alten PendlerpauschaleBild: AP

Auch die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale wurde am Freitag beschlossen. Millionen Berufspendler haben jetzt wieder regulär Anspruch auf die alte steuerliche Entfernungspauschale. Jeweils 30 Cent können damit für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer für die Gesamtstrecke geltend gemacht werden. Das bislang geltende Recht, wonach nur Arbeitswege ab 20 Kilometern von der Steuer abgesetzt werden konnten, war vom Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt worden. (HF/kle/rtr/dpa/afp/ap)