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Bundesrat billigt "Nein heißt Nein"

23. September 2016

Die Länderkammer hat der Verschärfung des Sexualstrafrechts zugestimmt. Dazu gehört auch ein Paragraph gegen Grapscher - als Reaktion auf die Silvesternacht. Und Prostituierte werden künftig besser geschützt.

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Demonstration zum Frauentag in Berlin (Archivbild: dpa)
Demonstration zum Frauentag in Berlin (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein". Der Bundesrat billigte das vom Bundestag im Juli beschlossene Gesetz, mit dem eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet wird, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt.

Die Straftat liegt künftig schon dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, dem droht eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Im Zuge der Neuregelung wird auch der Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" eingeführt, der sich gegen Grapscher richtet. Speziell geahndet werden mit der Neuregelung sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden. Hiermit reagiert der Gesetzgeber auf die Kölner Übergriffe aus der Silvesternacht. Damals hatten überwiegend nordafrikanische Männer massenhaft Frauen angegriffen.

Anmeldepflicht für Prostituierte

Außerdem verabschiedete die Länderkammer das Prostitutiertenschutzgesetz. Dazu gehören eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht für Freier. Geschäfte wie sogenannter Flatrate-Sex sind künftig untersagt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Vorschriften treten im Juli 2017 in Kraft.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht in dem Gesetz einen Mittelweg zwischen völliger Liberalisierung und einem Verbot. Das Gesetz solle vor allem Männer und Frauen schützen, die das Gewerbe nicht selbstbestimmt ausübten.

Transplantationsregister kommt

Organtransplantation (Archivbild: dpa)
10.000 auf der Warteliste: Organtransplantation (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/Children´s Hospital of Philadelphia

Der Bundesrat billigte auch das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters. Die Neuregelung soll für eine bessere und transparentere Verteilung der Spenderorgane sorgen. Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, wobei die gespendeten Organe bei weitem nicht ausreichen, um allen Patienten zu helfen. Durch mehrere Skandale mit manipulierten Wartelisten hatte die Transplantationsmedizin zuletzt Vertrauen eingebüßt.

jj/stu (dpa, afp)