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Bundesrat für Änderungen des Filmförderungsgesetzes

12. Juli 2003
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Der Bundesrat hat am Freitag (12.07.2003) mehrere Änderungen des von der Bundesregierung geplanten neuen Filmförderungsgesetzes verlangt. Unter anderem lehnt die Ländervertretung den von Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) vorgeschlagenen Deutschen Filmrat ab. Er soll als neues Gremium unter Vorsitz von Weiss mit Vertretern aus Politik und Filmwirtschaft und der in Gründung befindlichen Deutschen Filmakademie gebildet werden.

Der Bundesrat sieht dagegen die Einrichtung eines weiteren Beratergremiums neben dem bereits bestehenden Verwaltungsausschuss der Filmförderungsanstalt (FFA) als "überflüssig, kosten- und verwaltungsaufwendig" an. An den neuen geplanten Filmförderungskriterien kritisierte der Bundesrat, dass die Teilnahme eines Films an einem internationalen Filmfestival für eine Filmförderung in Deutschland mit bewertet werden soll. Die Auswahl für ein Festival werde oft "weitgehend im Verborgenen" getroffen und habe nicht immer nur qualitative Gründe.

Der Entwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes soll gleich nach der parlamentarischen Sommerpause im September in den Bundestag eingebracht werden. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Novellierung am 1. Januar in Kraft treten. Nach Angaben einer Sprecherin der Kulturstaatsministerin handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz, das jedoch nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig ist.