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Bundesrat segnet Zuwanderungsgesetz ab

9. Juli 2004

Nach gut vier Jahren Streit und zwei parlamentarischen Anläufen hat der Bundesrat am Freitag das rot-grüne Zuwanderungsgesetz endgültig verabschiedet. Kompromisse bestimmten das Vermittlungsverfahren.

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Schily spricht von einer "historischen Zäsur"Bild: AP


Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Bundesrat beendete damit in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eines der längsten Vermittlungsverfahren, in dessen Verlauf Rot-Grün erhebliche Abstriche vom ursprünglichen Entwurf hinnehmen musste.

Der Kompromiss regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die Integration von Ausländern und das humanitäre Flüchtlingsrecht. Außerdem werden die Sicherheitsvorschriften erheblich verschärft. Opposition wie Koalition sind sich einig, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes die Debatte um die Zuwanderung nicht zu Ende ist. Das Gesetz müsse sich jetzt in der Praxis bewähren, hieß es.

Gesetz beim zweiten Anlauf durchgebracht

Das jetzt vorliegende Gesetz ist bereits der zweite Anlauf der rot-grünen Koalition, die Zuwanderung neu zu regeln. Ein erster Gesetzesvorstoß scheiterte kurz vor Weihnachten 2002 aus formalen Gründen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter

hatten die turbulente Abstimmung im Bundesrat am 22. März 2002 wegen eines nicht zulässigen geteilten Votums Brandenburgs annulliert.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zeigte sich "frohgemut" und würdigte ebenso wie der Verhandlungsführer der CDU, Saarlands Ministerpräsident Peter Müller, die konstruktive Zusammenarbeit. Schily sprach von einem wichtigen Schritt Deutschlands in einer

globalisierten Welt, in der man sich nicht abschotten dürfe.

Gesetz mit Tücken

Im Gegensatz zu Müller sieht Schily in der Neuregelung eine "historische Zäsur". Das Gesetz "ermöglicht Zuwanderung entlang unseren wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Interessen". Es stifte gesellschaftlichen Frieden, sagte der Bundesinnenminister, fügte aber hinzu, das Gesetz berge immer auch die Gefahr, zu extremistischer Propaganda missbraucht zu werden.

Nachdem der Bundesrat im Juni 2003 das Reformprojekt auch im zweiten Anlauf abgelehnt hatte, rief Rot-Grün den Vermittlungsausschuss an. Eine Arbeitsgruppe hatte sich in zwölf Sitzungen in vielen Punkten zwar angenähert. Eine Einigung kam aber erst nach Gesprächen von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) mit den Parteivorsitzenden im Mai zu Stande. (ali)