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Bundesregierung sieht in VW-Gesetz keinen Verstoß gegen EU-Recht

19. März 2003
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Die Bundesregierung hat mit Unverständnis auf die Einleitung eines EU-Verfahrens gegen Deutschland wegen des so genannten VW-Gesetzes reagiert. Nach Auffassung der Bundesregierung bestünden keine Zweifel an der Vereinbarkeit des VW-Gesetzes mit europäischem Recht, sagte Regierungssprecher Bela Anda am Mittwoch in Berlin. Insbesondere gebe es keine Verstöße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit im europäischen Markt. Die EU-Kommission hatte zuvor die Einleitung eines Verfahrens gegen Deutschland angekündigt. EU- Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sieht darin ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr in der EU. Das VW-Gesetz schreibt vor, dass kein Aktionär über mehr als 20 Prozent der Stimmen verfügt. Das Land Niedersachsen hält 18,2 Prozent und ist deshalb nur schwer zu überstimmen.