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Bundesregierung will europäischen Minderheitenschutz

Judith Hartl 13. Februar 2004

In Deutschland werden vier Minderheiten anerkannt. Sie werden unterstützt, ihre Sprache und Kultur geschützt. Der Minderheitenbeauftragte der Bundesregierung will, dass der Minderheitenschutz Teil der EU-Verfassung wird.

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Sorben in Deutschland: anerkannte MinderheitBild: AP

Die Sorben und Friesen sind zwei von insgesamt vier nationalen Minderheiten, die die Bundesrepublik offiziell anerkennt. Außer ihnen gehören noch die deutschen Dänen und die deutschen Sinti und Roma dazu. Insgesamt sind es rund 200 000 Menschen, erklärt der Minderheitenbeauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt:

"Sie haben zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit, sie verfügen über eine eigene Sprache, eine eigene Kultur und Geschichte - also eine eigene Identität und sie sind traditionell auch in Deutschland heimisch und sie leben hier in Deutschland in angestammten Siedlungsgebieten."

Rechtsverbindlicher Schutz in Europa

Diese Minderheiten, betont Welt, haben in Deutschland die Möglichkeit, und das Recht, ihre Sprache, ihre Kultur und Traditionen zu pflegen. Finanziell unterstützt werden sie vom Bund, den Ländern und Kommunen. "Zur Bewahrung der eigenen Identität und Minderheitensprachen müssen durch den Staat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Identität dieser Minderheiten erhalten und auch weiter entwickelt werden kann", sagt Welt. "Dies ist letztlich das Ziel des Schutzes der nationaler Minderheiten."

Doch so wichtig der Schutz der eigenen Minderheiten ist, entscheidend sei in Zukunft, wie europaweit mit Minderheiten umgegangen werde. Zwar gibt es seit dem Jahr 2000 eine Europäische Grundrechtscharta, in der festgeschrieben ist, dass Minderheiten nicht diskriminiert werden dürfen und dass ihre Religion, Kultur und Sprache geachtet werden muss. Doch bislang sei diese Charta nicht rechtsverbindlich, bedauert der Minderheitenbeauftragte der Bundesregierung "Gegenwärtig müssen wir feststellen, dass innerhalb der EU, minderheitenbezogene Bestimmungen im Unions- und Gemeinschaftsrecht gänzlich fehlen."

Gesetzgeber definiert Minderheiten

Die Europäische Verfassung, an der gearbeitet wird, sei nun die große Chance, dies zu ändern und eine verfassungsrechtliche Absicherung des Minderheitenschutzes zu erreichen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, doch natürlich wisse man, so Welt, dass sich viele europäische Staaten gegen einen verbindlichen Schutz von Minderheiten wehren würden. "Meine Aufgabe als Minderheitenbeauftragter der Bundesregierung sehe ich deshalb auch darin, diesen europäischen Entwicklungsprozess zugunsten der nationalen Minderheiten weiter zu unterstützen. Ich denke, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Minderheitenrechte Menschenrechte sind, Menschenrechte, die nicht an Staatsgrenzen halt machen und universell gelten müssen."

Doch wer als Minderheit gilt, hängt zumindest bislang von der Definition des Gesetzgebers ab, schränkt Welt ein. In Deutschland beispielsweise müsse eine Gruppe schon mehrere Jahrhunderte im Land leben, um als Minderheit anerkannt zu werden. Zuwanderer, wie Türken oder Polen, seien demnach keine Minderheiten.