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Bundesregierung bringt Flexi-Rente auf den Weg

14. September 2016

Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll flexibler werden. Die Bundesregierung brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Das sieht allerdings nicht jeder positiv.

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Deutschland Symbolbild Flexi-Rente
Bild: picture alliance/U. Baumgarten

Danach soll Arbeitnehmern das Weiterarbeiten jenseits des Rentenalters attraktiver gemacht werden. Auch Arbeitgeber erhalten Anreize zur Beschäftigung Älterer. Und nicht nur das: Besser dastehen soll auch, wer vor dem regulären Rentenalter seine Arbeitszeit reduzieren will.

"Weiterarbeiten über die Regelarbeitsgrenze hinaus wird sich deutlich mehr lohnen, und das Teilrentenrecht wird deutlich vereinfacht", sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles bei der Vorstelllung des Gesetzespaketes. Der Gesetzentwurf, um den die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD lange gerungen hatten, soll noch im September in den Bundestag eingebracht werden und Anfang 2017 in Kraft treten.

Wer jenseits des gesetzlichen Rentenalters arbeitet, kann künftig seine Rentenansprüche erhöhen. Bislang zahlt nur der Arbeitgeber Beiträge, die von der Rentenkasse einbehalten werden und sich nicht auf die Rentenhöhe auswirken. Arbeitnehmer sind beitragsfrei gestellt. Nun soll es den Beschäftigten ermöglicht werden, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen und so die spätere Rente zu erhöhen. Außerdem sollen Arbeitgeber für Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Dies ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Teilzeitarbeit bei vorzeitigem Ruhestand

Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze soll felexibler werden. Wer ab 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss bislang bei einem Hinzuverdienst deutliche Rentenkürzungen hinnehmen. Denn es gibt derzeit nur drei Stufen für eine Teilrente, weshalb sie aktuell nur von rund 4000 Menschen genutzt wird. Je nach Hinzuverdienst sind es zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen.

Mit Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitierung soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorhaben die Möglichkeit geschaffen werden, ab dem 45. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren.

Kritik von den Rentenversicherern

Die Rentenversicherer halten die Regelungen allerdings für zu kompliziert. in der geplanten Form seien die neuen Regeln "wenig geeignet, Beschäftigte zu veranlassen, länger im Erwerbsleben zu bleiben", heißt es in einer Erklärung der Deutsche Rentenversicherung Bund.

Kritik kam auch von Gewerkschaften und Linken: DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nannte die Schritte "zu klein und halbherzig". Der Renten-Experte der Linksfraktion, Matthias Birkwald, warf der Koalition vor, kranke und arbeitslose Ältere im Stich zu lassen. Notwendig sei stattdessen eine Reform der Erwerbsminderungsrente.

mm/wl