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Rückendeckung für DFB

30. Oktober 2009

Der Bundesgerichtshof hat Stadionverbote "auf Verdacht" für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte ein Fan des FC Bayern München, der zwei Jahre aus allen deutschen Stadien verbannt worden war.

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Schild mit Aufschrift Bundesgerichtshof und Bundesadler am Eingang des BGH in Karlsruhe. Foto: picture-alliance/dpa
Bild: picture-alliance/ dpa

Die Hürden für Stadionverbote dürften nicht zu hoch gelegt werden, urteilten die Karlsruher Richter. Die Fußballclubs hätten schließlich gegenüber allen Besuchern "Schutzpflichten, sie vor Übergriffen randalierender und gewaltbereiter 'Fans' zu schützen". Fußballspiele würden "häufig zum Anlass für Ausschreitungen genommen". Für ein Stadionverbot reiche daher bereits aus, dass ein Fußballanhänger zu einer gewaltbereiten Gruppe gehöre. Er müsse nicht zwingend an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein. Allerdings, so die Richter am Bundesgerichtshof, hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand. "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."

Fans zuenden bei einem Bundesligaspiel in Bremen Feuerwerkskörper. Foto: AP
Gewalt soll bereits im Vorfeld der Spiele verhindert werdenBild: AP

Kein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

Geklagt hatte ein Anhänger des FC Bayern München, der am 25. März 2006 nach dem Spiel des deutschen Rekordmeisters beim MSV Duisburg vorübergehend festgenommen worden war. Er gehörte nach Angaben der Polizei zu einer Gruppe von etwa 100 Münchner Fans, die an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Duisburger Fans beteiligt waren. Eine Person war dabei verletzt worden. Der Münchner Fan hatte bestritten, in die Randale verwickelt gewesen zu sein. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Landfriedensbruch waren im Oktober 2006 eingestellt worden. Dennoch wurde gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot für zwei Jahre verhängt. Sein Anwalt wertete dies als Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, zumal dem Fan auch die Vereinsmitgliedschaft bei Bayern München und seine Dauerkarte entzogen worden war. Das spiele keine Rolle, erklärte der Bundesgerichtshof. Stadionverbote hätten "stets die Folge, dass Dauerkarten-Berechtigungen ganz oder teilweise ins Leere laufen".

DFB und DFL zufrieden

Polizisten mit Helm innerhalb eines Fanblocks bei einem Bundesligaspiel. Foto: AP
Polizisten im Stadion-EinsatzBild: AP

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) sehen sich durch das Karlsruher Urteil in ihrer Linie unterstützt. Stadionverbote seien eine "wichtige Präventiv-Maßnahme", sagte Helmut Spahn, der Sicherheitsbeauftragte des DFB. Und DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: "Die Sicherheit des Zuschauers ist das höchste Gut. Dies hat das Gericht bestätigt". Rund 20 Millionen Euro geben die Profivereine jährlich aus, um Gewalt in den Stadien zu verhindern. Allein im vergangenen Jahr wurden 3000 Stadionverbote verhängt.

Streit um Aussage des Polizeigewerkschafters

Für Wirbel sorgte eine Aussage des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, zum Urteil des Bundesgerichtshof. Wendt hatte gesagt: "Die Ausschreitungen innerhalb und außerhalb der Stadien bekommt man allein durch Verbote nicht in den Griff. In der derzeitigen Situration müssen wir leider jedem Fußballfan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr." DFB und DFL reagierten mit Empörung und bezeichneten die Äußerung des Gewerkschafters als "geistige Brandstiftung" und "Schlag ins Gesicht von Millionen friedlicher Fußballfans".

Autor: Stefan Nestler (mit dpa/sid/ap/afp)
Redaktion: Joachim Falkenhagen.