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Bundestag beendet Streit um PID

Dana Eichhorst7. Juli 2011

Künftig dürfen Eltern bei künstlichen Befruchtungen Embryonen auf Gendefekte testen lassen. Die PID wird in engen Grenzen erlaubt, wenn eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind droht - oder eine Tot- oder Fehlgeburt.

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