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Bundestag erlaubt Gentests an Embryonen

7. Juli 2011

Der Bundestag hat die Zulassung der "Präimplantationsdiagnostik" beschlossen. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, Gentests an künstlich erzeugten Emryonen zu erlauben, um Erbkrankheiten oder Fehlgeburten zu verhindern.

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Unter dem Mikroskop werden Spermien in Eizellen injiziert (Foto: dpa)
Für Gentests an Embryonen wurde nun eine gesetzliche Grundlage geschaffenBild: picture-alliance/dpa

Der Gesetzentwurf, der unter anderem von der FDP-Politikerin und Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach eingebracht wurde, sieht folgende Regelung vor: Die begrenzte Zulassung von Gentests an künstlich erzeugten Embryonen soll Paaren, die eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit haben, die Chance auf ein gesundes Baby geben. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik - kurz PID - soll deshalb im Grundsatz verboten, in den besagten Ausnahmefällen aber zulässig sein.

In der entscheidenden Lesung gab es dafür am Donnerstag (07.07.2011) eine Mehrheit von 326 Stimmen im Bundestag. Für ein Verbot stimmten 260 Abgeordnete. Der Fraktionszwang war bei diesem Thema aufgehoben worden, da die Abgeordneten alleine nach ihrem Gewissen entscheiden sollten.

Die Neuregelung war nötig geworden, weil bisher keine klare gesetzliche Vorgabe existierte und der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.

Drei verschiedene Modelle

Porträt Flach (Foto: dpa)
Wies auf die Not erblich belasteter Paare hin: Ulrike FlachBild: picture-alliance/ dpa

Bis zuletzt hatte sich keine eindeutige Mehrheit für einen der drei fraktionsübergreifenden Anträge abgezeichnet. Diese sahen eine begrenzte Zulassung, ein komplettes Verbot und - als Kompromiss - ein Verbot mit Ausnahmen vor.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht. Mit dem Verfahren, das eine Selektion der Embryonen ermöglicht, soll die Weitergabe genetischer Erbkrankheiten verhindert werden.

Parlamentarier warben für ihre Positionen

Thierse sitzt im Bundestag (Foto: Ap)
Gegen Selektion: Bundestags-Vizepräsident ThierseBild: AP

In der vorangegangenen mehrstündigen Aussprache hatten Befürworter und Gegner eindringlich für ihre Positionen geworben.

Die PID-Befürworterin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), rückte die Nöte von erblich belasteten Paaren in den Mittelpunkt. Männern und Frauen, die mit einem schwerkranken Kind, einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssten, werde mit der PID die Entscheidung für ein Kind erleichtert, sagte Flach.

Qualitätsprüfung des Lebens

Die Gegner argumentierten mit der Unantastbarkeit des Lebens. Der stellvertretende Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte, er lehne die PID ab, weil sie "die Selektion, also eine Qualitätsüberprüfung des Lebens" bedeute. Zwar könnten Gentests an Embryonen in einzelnen Fällen Leid verhindern, so Thierse. Schwerer wiege aber, dass sie menschliches Leben verhinderten.

Autoren: Eleonore Uhlich/Marko Langer (dpa, afp, dapd)

Redaktion: Marion Linnenbrink/Ursula Kissel