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Bundestag verbietet den Commerzbank-Trick

9. Juni 2016

Ein Steuerschlupfloch bei Aktiengeschäften hatte vor kurzem die Commerzbank in Misskredit gebracht. Denn das mit Steuergeldern gerettete Institut tat sich bei "Cum-Cum"-Geschäften besonders hervor. Damit ist nun Schluss.

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Bild: picture-alliance/AP

Im Kampf gegen umstrittene Dividendengeschäfte hat der Bundestag ein weiteres Steuerschlupfloch geschlossen. Die Abgeordneten verabschiedeten ein Gesetz, das unter anderem die "Cum-Cum"-Gestaltung verhindern soll. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 wird die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer davon abhängig gemacht, dass der Steuerpflichtige die jeweilige Aktie für einen bestimmten Mindestzeitraum hält.

Bei "Cum-Cum"-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen.

"Gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert"

Obwohl demnach sogar Steuern erstattet werden konnten, die niemals gezahlt wurden, war der Trick nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums wohl legal. "Wir ziehen uns aus diesem legalen Geschäft zurück, weil es gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert ist", hatte der für Kapitalmärkte zuständige Vorstand Michael Reuther im vergangenen Monat der "Bild"-Zeitung gesagt.

Nun sollen solche Deals ohnenhin nicht mehr möglich sein. Das Gesetz schreibt vor, dass der Anspruch auf Steuer-Rückerstattung nur besteht, wenn der Aktieninhaber die Papiere 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag im Besitz hat und ein Mindestmaß des wirtschaftlichen Risikos an den Aktien trägt. Auch andere Länder haben das Schlupfloch geschlossen, zum Beispiel die USA und Australien, an denen sich der deutsche Entwurf orientiert.

Besteuerung grundsätzlich neu geregel

Mit dem Reformgesetz wird grundsätzlich die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger neu geregelt. Ziel der von den Bundesländern schon 2011 angestoßenen Neuregelung ist es, die Besteuerung zu vereinfachen und Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben.

Zudem sollen Risiken durch EU-rechtliche Vorgaben und mögliche Ausfallrisiken für den Fiskus ausgeräumt werden. Auch soll der Aufwand für die Wirtschaft, Steuerzahler sowie Finanzämter reduziert werden. Im Kern geht es darum, mehr Erträge auf Fondsebene zu besteuern und einen anderen Teil auf Ebene der Anleger.

rb/rk (dpa, rtr, dw)