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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Lissabonvertrag

Michael Bär30. Juni 2009

Wenn es um den EU- Reformvertrag geht, der helfen soll, die EU der 27 Mitgliedsstaaten handlungsfähig zu halten, dann schauen alle auf Irland. Dort wurde das Regelwerk 2008 abgelehnt. Im Herbst nun wird die Abstimmung wiederholt. Doch ganz untergegangen ist dabei, dass auch aus Deutschland die Ratifizierungs- urkunde fehlt. Der Bundestag hatte das Reformwerk zwar durchgewunken, doch mehrere Kläger legten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Heute nun entscheiden die Richter, ob der EU- Reformvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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