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Bundesverfassungsgericht fällt auf Kettenbrief herein

25. Oktober 2004
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Das Bundesverfassungsgericht ist Opfer eines betrügerischen Kettenbriefs geworden: Angeblich wollte sich ein siebenjähriger krebskranker Junge durch einen Kettenbrief im Guinness-Buch der Rekorde verewigen. Jeder Empfänger sollte den Brief an zehn Adressaten weiterleiten und eine Kopie der Versandliste an ein Krankenhaus in Tulln (Österreich) schicken. Die Pressestelle des höchsten deutschen Gerichts war vom ZDF angeschrieben worden, dachte sich nichts Böses und folgte dem Wunsch.

Allerdings entpuppte sich das Ganze als übler Scherz. Den Jungen gebe es gar nicht, sagte das betreffende Krankenhaus. Eine ZDF-Mitarbeiterin in Mainz bestätigte dies am Montag auf Anfrage: "Der falsche Kettenbrief kursiert vielleicht schon seit mehreren Jahren. Wir haben ihn selber von seriösen Geschäftspartnern bekommen und dachten, wir tun etwas Gutes, als wir ihn weiterleiteten." Man werde eine Lehre daraus ziehen und jeden Kettenbrief künftig in den Papierkorb werfen. So weit will das Bundesverfassungsgericht nicht gehen. "Wir treffen immer eine Einzelfallentscheidung."