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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Väter

Michael Bär3. August 2010

Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Auch das nicht eheliche Kind. Mit dieser Grundsatz-Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht das Sorgerecht für Väter auf eine neue Grundlage gestellt. Und bleibt seiner Linie der letzten Jahre treu. Es geht um das Kindeswohl. Lange war es zuvor so, dass der Vater von der Verantwortung für das nicht eheliche Kind ausgeschlossen war, wenn es die Mutter so wollte. Allenfalls Unterhalt zahlen musste er. Das Urteil ist ein Sieg für viele Väter.

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