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Verfahren um NPD-Verbot beginnt im März

7. Dezember 2015

Im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD will das Bundesverfassungsgericht das Hauptverfahren eröffnen. Demnach beginnt die mündliche Verhandlung über ein Verbot der Partei am 1. März 2016.

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Bundesverfassungsgericht (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

Die Länder hatten über den Bundesrat im Dezember 2013 einen Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die rechtsextreme Partei sei verfassungsfeindlich und stelle eine Gefahr für die Demokratie dar, so die Begründung. Die mündliche Verhandlung über den Verbotsantrag setzte das Gericht auf den 1.,
2. und 3. März fest.

Mit der Einleitung des Hauptsacheverfahrens steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die rechtsextreme Partei am Ende tatsächlich verboten wird. Denn das Verfassungsgericht hätte jetzt den Antrag des Bundesrates zurückweisen müssen, wenn es ihn als nicht ausreichend begründet oder unzulässig ansehen würde. Zuständig ist der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. (Artikelbild).

"Atmosphäre der Angst"

Erst Ende August hatte die Länderkammer dem höchsten deutschen Gericht weiteres Material vorgelegt, um den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gegen die rechtsextreme Partei zu untermauern. Der 140-seitige Schriftsatz belege unter anderem, dass die NPD in einigen Gegenden Ostdeutschlands bei Andersdenkenden eine "Atmosphäre der Angst" schaffe und dadurch "demokratische Prozesse" beeinträchtigte, so der Bundesrat damals in einer Mitteilung.

Als Beleg für die "Atmosphäre der Angst" nennt das Papier Einschüchterungen und Bedrohungen von Bürgermeistern und anderen Lokalpolitikern in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen sowie Angriffe auf Kundgebungen politischer Gegner in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Erster Antrag gescheitert

Im Jahr 2003 war ein erster - auch von der Bundesregierung und dem Bundestag auf den Weg gebrachter - Verbotsantrag in Karlsruhe wegen des Einsatzes von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in der NPD gescheitert. Das Gericht sah damals kein
rechtsstaatliches Verfahren mehr gewährleistet. Hintergrund war der Verdacht, die vom Staat bezahlten Spitzel könnten für das Handeln der rechtsextremen Partei mitverantwortlich sein.

Im jetzigen Verfahren hatte das Gericht im März ausdrücklich "Belege" dafür gefordert, dass V-Leute des Verfassungsschutzes aus NPD-Vorständen im Bund und den Ländern tatsächlich abgezogen wurden. Der Bundesrat reichte im Mai Informationen dazu nach, wie die "Abschaltung" der V-Leute auf der Führungsebene der NPD genau ablief.

"Gesellschaftlichspolitischer Dialog"

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich begrüßte im DW-Interview die Aufnahme des Hauptverfahrens, weil eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der NPD geboten sei. Außerdem sei damit sicherlich ein wichtiger gesellschaftspolitischer Dialog über Rassendenken und Verfolgung von Minderheiten verbunden, da das Bundesverfassungsgericht sehr tief in die Materie einsteigen werde. Der Bund sollte, so Mützenich weiter, nun durchaus darüber nachdenken, mit seinen Dingen in das Verfahren einzusteigen, um es zu stützen. Die Entscheidung des Gerichts zeige, dass ein Verfahren ein gangbarer Weg sei.

wl/SC (afp)