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Bundeswahlleiter: Auslandsdeutsche sollten nicht auf das Bundesverfassungsgericht warten

22. Juli 2005

Johann Hahlen im Interview von DW-WORLD.DE

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Nach der Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, den Bundestag aufzulösen, sollten Auslandsdeutsche nicht auf etwaige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts warten, sondern "sehr schnell ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik stellen", um wählen zu können. Das sagte Bundeswahlleiter Johann Hahlen in einem Interview von DW-WORLD.DE. "Jetzt läuft gewissermaßen die Stoppuhr, denn unsere Verfassung schreibt vor, dass die Neuwahl spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Bundestages erfolgen muss. Das bedeutet für die Deutschen im Ausland schon, dass sie sich mehr beeilen müssen als sonst vor einer Bundestagswahl", so Hahlen.

Der Präsident des Statistischen Bundesamtes wies darauf hin, dass ein solcher formgebundener Antrag spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag – "und das ist nach der Entscheidung des Bundespräsidenten der 28. August" – in Deutschland bei der Gemeindebehörde eingegangen sein müsse. Die Anträge von der Internetseite www.bundeswahlleiter.de müssten ausgedruckt werden, "weil dort eine eidesstattliche Versicherung verlangt wird", erklärte Hahlen der Deutschen Welle.

Auch wenn die zu erwartenden 50.000 Wählerstimmen von Auslandsdeutschen angesichts von 50 Millionen Wahlberechtigten insgesamt "nicht so ins Gewicht fallen", zähle jede Erst- und Zweistimme: "Deshalb ist es schon wichtig, dass möglichst viele Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen." In Europa kämen die meisten Anträge auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis aus Frankreich und aus der Schweiz, in Übersee seien es die USA. "Was Asien angeht, kommen die meisten Anträge mittlerweile aus China", so Hahlen.

22. Juli 2005
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