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Bundeswahlleiter: Zweitstimme entscheidet über Stärke der Parteien

13. September 2005
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Die Zweitstimme ist ungeachtet ihres Namens die entscheidende Stimme bei der Bundestagswahl. "Die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt", betonte das Büro des Bundeswahlleiters am Dienstag in Wiesbaden. Auf die Bedeutung der Zweitstimme werde daher auch auf den Stimmzetteln hingewiesen. Grundsätzlich haben die Wähler auch am 18. September zwei Stimmen. Die Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten findet sich auf der linken Hälfte des Stimmzettels und die Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei auf der rechten Hälfte. Die Zweitstimmen sind für die Sitzverteilung im Bundestag bestimmend, weil in jedem Bundesland die von den Parteien auf Grund der Erststimmen errungenen Wahlkreissitze von den Sitzen abgezogen werden, die den Parteien nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen.