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Chef darf Attest schon am ersten Krankheitstag fordern

14. November 2012

Pünktlich zur Schnupfen- und Hustenzeit fällte das Bundesarbeitsgericht das Urteil: Künftig müssen Beschäftigte auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

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Auf dem Bild ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ein Stethoskop zu sehen (Foto: Fotolia)
Bild: Fotolia/seen

Das betrifft 37,2 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland - und ihre Arbeitgeber: Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, ein ärztliches Attest bereits am ersten Tag der Krankmeldung einzureichen, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Danach müssen Chefs auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter.

Klage zurückgewiesen

Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt.

Bundesweit waren Arbeitnehmer im vergangenen Jahr durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krankgemeldet. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen. Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden.

rbr/uh (dpa/epd)