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Chronik: EU-Kommission gegen Microsoft

11. Juli 2006

Die europäische Kartellbehörde wirft dem US-Software-Riesen Microsoft vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Im Folgenden die wichtigsten Schritte in dem seit zwei Jahren andauernden Streit:

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2004

24. März: Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497,2 Millionen Euro gegen Microsoft wegen Verstößen gegen den fairen Wettbewerb. Die EU verlangt, dass Microsoft sein Windows Betriebssystem ohne den Media Player vermarktet. Zudem muss Microsoft konkurrierenden Herstellern von Server-Programmen alle nötigen Informationen bereitstellen, damit diese ihre Programme mit Windows verbinden können. Das Unternehmen zahlt die Strafe auf ein Treuhandkonto, wo es bis zu einem rechtsverbindlichen Urteil der Gerichte liegt.

8. Juni: Microsoft klagt gegen die Entscheidung vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg. Diese Klage wird im April 2006 öffentlich verhandelt.

25. Juni: Microsoft beantragt beim Gericht die Aussetzung der Auflagen bis zu einem Urteil, das Jahre dauern kann.

22. Dezember: Das Gericht lehnt die Aussetzung der Auflagen ab.

2005

5. Oktober: Die EU-Kommission setzt Neil Barrett als unabhängigen Gutachter ein, um die Erfüllung der Auflagen zu beurteilen. Microsoft konnte dafür drei Experten vorschlagen; die Auswahl nahm die Kommission vor.

10. November: Die Kommission setzt Microsoft eine Frist bis zum 15. Dezember zur Umsetzung der Auflagen. Andernfalls droht sie mit täglichen Sanktionen von zwei Millionen Euro. Sie wirft Microsoft zu hohe Preise für andere Software-Firmen vor, die ihre Programme mit Windows verknüpfen wollen. Zudem seien die Informationen für andere Unternehmen unzureichend.

15. Dezember: Microsoft legt Informationen über die Preise vor, die es von anderen Serverherstellern für die Verbindung mit Windows verlangt.

22. Dezember: Die EU-Kommission beanstandet formal die Dokumentation von Microsoft für den Serverzugang und unternimmt damit den ersten Schritt hin zu neuen Strafen.

2006

25. Januar: Microsoft bietet an, Teile des Quellcodes seiner Arbeitsgruppenserver Lizenznehmern zugänglich zu machen.

15. Februar: Microsoft antwortet auf das formale Beanstandungsschreiben der Kommission.

10. März: Die Kommission erklärt, sie halte Microsofts Antwort auf die Beschwerden zur Dokumentation für unzureichend.

29. März: EU-Kommission äußert Bedenken auch zu dem geplanten neuen Microsoft Betriebssystem Vista. Sollte es auch in diesem Fall zu einem formalen Verfahren kommen, wäre dies ein neuer Fall, der getrennt behandelt würde.

30./31. März: Nicht-öffentliche Anhörung zur Zwei-Millionen-Euro-Buße pro Tag bei der Kommission in Brüssel.

24.-28. April: Öffentliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg über die im Juni 2004 von Microsoft eingereichte Klage.

10.-12. Juli: Ein beratender Ausschuss aus Vertretern der Kartellbehörden der 25 EU-Staaten diskutiert über die tägliche Geldbuße und ihre Höhe, die die Europäische Kommission zum Abschluss der Beratungen am Mittwoch bekannt geben wird. (mas)