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Copyright im digitalen Zeitalter

7. November 2001

Seit Jahren schwelt der Streit um das Urheberrecht. Künstler, Autoren und Kreative streiten mit der Computerindustrie – das Justizministerium versucht zu vermitteln. Ist eine schnelle Lösung in Sicht?

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Bild: AP

Auch die Justizministerin konnte den Konflikt nicht schlichten: Zwei Mal bereits hatten sich Computerindustrie und Vertreter der Kreativen mit Herta Däubler-Gmelin getroffen, um eine Lösung im Streit um Urheberrechte zu finden. Doch bislang blieben die Bemühungen ohne Ergebnis. Nun sieht es so aus, als hätten die Vermittler aus dem Ministerium in Einzelgesprächen die Streitparteien weichgeklopft. Wohl noch im November soll in einer dritten Runde eine Lösung gefunden werden.

Die Kreativen sehen die Rechte an ihren Werken durch die massenhafte elektronische Vervielfältigung bedroht. Deshalb fordern sie eine Abgabe auf Computer, CD-Brenner und Drucker, ähnlich, wie es etwa bei Kopiergeräten oder Tonbändern schon seit langem üblich ist.

Die Industrie hingegen fürchtet Zusatzkosten von bis zu einer Milliarde DM pro Jahr, die letztlich von den Verbrauchern zu tragen seien. Daher schlägt die Branche statt einer Pauschalabgabe auf jedes verkaufte Gerät ein nutzungsabhängiges Entgelt vor. Nach diesem Modell soll jeder Nutzer nur die Kopien bezahlen, die er herstellt. Diese Vorgehensweise würde allerdings einen effektiven digitalen Kopierschutz voraussetzen, die Einsatzfähigkeit dieser Technik ist aber umstritten.

Kompromiss in Sicht

Dass grundsätzlich auch die digitale Vervielfältigung abgabepflichtig sei, hatte das Justizministerium bereits im Juli 2000 in einem Bericht über die Entwicklung der Urheberrechts- Vergütung angemerkt. "Die Kreativen sind wichtig für die Gesellschaft", stellt die Sprecherin Maritta Strasser fest, "es kann nicht sein, dass sie durch die Nutzung elektronischer Medien enteignet werden." Auch die IT-Branche zeigt sich konsensbereit. "Es scheint ein Kompromiss möglich", sagt Jörg Menno Harms, der Vizepräsident des Branchenverbandes Bitkom, und lobt: "Das Justizministerium hat als Katalysator gewirkt."Zumindest was CD-Brenner angeht, hatten sich die Parteien eigentlich auch schon geeinigt. 12 DM pro Brenner wollte der Hersteller Hewlett Packard bezahlen, bis es einen geeigneten Kopierschutz gibt. Das hatte das Unternehmen mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vereinbart, die die Verwertungsgesellschaften vertritt.

Da ein Gesamtvertrag für alle Hersteller jedoch nicht zu Stande kam, kündigte HP im Frühjahr den Vergleich, um eine Klärung vor Gericht zu suchen. Vor dem Landgericht Stuttgart unterlag das Unternehmen in erster Instanz. Das Gericht entschied, dass auch für digitale Geräte eine Abgabe fällig sei, legte aber die Höhe noch nicht fest.

Machen Autoren künftig die schnelle Mark?

Der Rechtsstreit könnte noch einige Jahre dauern. Doch die Computerindustrie will Rechtssicherheit, und auch ZPÜ-Vorstand Reinhold Kreile ist an einer schnellen Lösung interessiert: "Wir müssen auch sehen, wie kommt der Autor schneller zu seinem Geld." Wie hoch die einzelnen Beträge sein sollen ist noch offen. Nach Angaben der VG Wort fordern die Gesellschaften 30 Euro (59 DM) für jeden PC, für Drucker je nach Leistung 20 bis 150 Euro, für CD-Brenner 12 DM. Es mehren sich die Stimmen, dass sich die Verhandlungsposition auf Grund der High-Tech-Krise verschlechtert habe.

Diese Einschätzung will die ZPÜ nicht gelten lassen. "Die Branche hat jahrelang hervorragend verdient und nichts bezahlt", sagt Vorstand Reinhold Kreile. Er sei sicher, dass ein vernünftiger Kompromiss zu Stande komme. Der könne so aussehen, dass die Vergütungspflicht für CD-Brenner und Drucker anerkannt und für die nächsten drei Jahre eine Pauschalvergütung vereinbart werde. Sobald ein geeigneter digitaler Kopierschutz auf dem Markt sei, könne individuell abgerechnet werden. Als Entgegenkommen könnte bis dahin offen bleiben, ob PCs an sich vergütungspflichtig sind.