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"Da hapert es noch gewaltig"

Matthias von Hein16. Juli 2012

Der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog wurde am Montag in München eröffnet. Trotz erkennbarer Fortschritte müsse sich China weiter anstrengen, meint die deutsche Sinologin Katja Levy.

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Die Juniorprofessorin für Gesellschaft und Kultur Ostasiens: Dr. Catherine Ruth (Katja) Levy,: (Foto: Ruhr-Universität Bochum)
Dr. Catherine Ruth Katja LevyBild: Pressestelle der RUB

Frau Levy, in Ihrer Studie haben Sie den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog schon im Titel als außenpolitisches Instrument beschrieben. Zu welchem Ziel wurde dieses Instrument denn geschmiedet?

Katja Levy: Die rot-grüne Bundesregierung hatte den Rechtsstaatdialog eingeführt, um aus dieser Schleife herauszukommen: Menschenrechte anprangern, Gesprächsabbruch, Kommunikationsstillstand und keine Verbesserung für die Menschenrechte. Das war die Idee, dass man einen anderen Gesprächskanal aufmacht. Meiner Meinung nach ist der Rechtsstaatsdialog ein Instrument und ein Gesprächsforum für Fachleute des Rechts, das aus der alltäglichen Politik rausgenommen werden sollte. Dem Rechtsstaatsdialog wird oft vorgeworfen, er sei ein Feigenblatt, man wolle die Menschenrechtsdebatte ganz aus der Öffentlichkeit herausnehmen und in ein verschlossenes Zimmer namens Rechtsstaatsdialog abschieben. Ich habe den Eindruck, dass zumindest am Anfang die Idee eine andere war.  Man fand einfach eine andere Form der Kommunikation, wo der Kanal offen bleibt, auch wenn man schwierige Themen anspricht.

2009 traf Bundeskanzlerin den Dalai Lama im Kanzleramt. Daraufhin setzte Peking zeitweise alle Gespräche mit Deutschland aus. (Foto: AP Photo/Markus Schreiber)
2009 traf die Bundeskanzlerin den Dalai Lama im Kanzleramt. Daraufhin setzte Peking zeitweise alle Gespräche mit Deutschland aus.Bild: AP

Was hat die chinesische Seite überhaupt bewogen, sich auf dieses Experiment Rechtsstaatsdialog einzulassen?

Die chinesische Seite hatte mindestens zwei Gründe. Der eine Grund war, dass sich China 1978-1979 in Reformen allgemein und ein bisschen später auch im Rechtsreformprozess befand. Diese Rechtsreformen brauchen Anregungen von außen. China hat eine ziemlich lange Tradition im Studium im ausländischen Recht, um das in nationale Reformen umzubauen. Das hat China in dieser Reformperiode wieder getan.  Der chinesischen Verfassung von 1982 zum Beispiel soll das Studium von 140 Verfassungen aus der ganzen Welt zugrunde gelegen haben! Daran kann man sehen, dass Rechtsvergleichung ein ganz wichtiger Punkt in der Rechtsreform ist. 

Deswegen ist es natürlich wunderbar, wenn ein Land vorschlägt, über einen bestimmten Rechtsbereich - den Bereich "Rechtsstaat" - mit China sprechen zu wollen. Und der zweite Grund ist sicherlich auch, dass China schon seit längerem unter internationalem öffentlichen Druck steht, politische Reformen, auch Rechtsreformen mit Blick auf die Menschenrechte, durchzuziehen. Der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog ist da ein willkommener Anlass, damit Peking von sich behaupten kann: "Wir tun doch etwas. Wir sind doch im Dialog mit Deutschland über den Rechtsstaatsdialog und versuchen, uns da weiterzubilden."

Das Plenum des chinesischen Volkskongresses trifft sich nur einmal im Jahr. (AP Photo/Ng Han Guan)
Hat noch nie einen Gesetzesentwurf abgelehnt: Der chinesische VolkskongressBild: AP

Schauen wir mal auf München. Dort findet am Montag und Dienstag das 12. Symposium im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs statt. Thematisch geht es um "Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter". Drei Arbeitsgruppen habe ich gefunden: "Rechtsverletzungen und Rechtsdurchsetzung", "Schutz personenbezogener Daten im Internet" und "Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung im Internet". Das klingt, als hätte sich die deutsche Seite das Ganze alleine ausgedacht.  Nehmen wir das Stichwort "Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung im Internet". Das halte ich für unrealistisch angesichts der Verhältnisse in China, weil dort nicht einmal Abgeordnete an der Gesetzgebung teilnehmen.

Es gibt Bürgerbeteiligung im Internet. Die gibt es tatsächlich. Das ist allerdings keine Beteiligung, die rein demokratisch im politischen Sinne ist. Noch gibt es keine Regel, wie Gesetze und Regelungen in Kraft treten, wenn die meisten Bürger diese im Internet befürworten. Bestimmte Gesetzesentwürfe werden vom Nationalen Volkskongress und entsprechenden Ministerien schon jetzt ins Netz gestellt und tatsächlich für die Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Die Rückmeldungen fließen anschließend tatsächlich in die Gesetzgebung ein. Auch die Wissenschaft ist durch diesen Mechanismus an der Gesetzgebung beteiligt.  

In der 1999 überarbeiteten Verfassung wird China als "sozialistischer Rechtsstaat" definiert. Aber in der Praxis ist es ja mit Rechtsstaatlichkeit in China nicht so weit her. Da hört man immer wieder das Wort: in China herrsche nicht das Gesetz. Dieses werde lediglich dazu benutzt, wenn es einem passt. Was haben denn die bisherigen Rechtsstaatsdialoge in der Praxis überhaupt gebracht? Kann man da eine Bilanz ziehen?

Ich sehe in meinen Analysen, dass es einen sehr großen Fortschritt auf gewissen Gebieten im chinesischen Recht gegeben hat, wie zum Beispiel in Bezug auf Wirtschaftsrecht. In anderen Bereichen funktioniert das noch nicht so gut, wie zum Beispiel was Bürgerbegehren, verwaltungsrechtliche Fragen oder verfassungsrechtliche Durchsetzung von Grundrechten und Menschenrechten angeht. Da hapert es noch gewaltig. Aber ich würde nicht sagen, dass es generell keine Fortschritte gibt. Die Todesstrafe, die exzessiv in China immer noch vollzogen wird, ist nur noch möglich, wenn das oberste Volksgericht sie geprüft hat. Ein Gericht auf niedrigerer Ebene kann ein solches Todesurteil gar nicht mehr beschließen. Das ist schon mal eine Kontrollinstanz gegen den Missbrauch von Todesstrafenurteilen. Natürlich gibt es noch viel zu tun.

Gleichwohl halte ich die Erwartungen an den Rechtsstaatsdialog, in China deutliche Verbesserungen in Fragen der Rechtsstaatlichkeit zu erreichen, für völlig übertrieben. Das ist nicht möglich, dass ein Instrument eines Landes, eine bilaterale Gesprächsrunde, so große Wirkungen auf die chinesische Regierung haben kann. Dennoch ist der Rechtsstaatsdialog sinnvoll, weil er eben versucht, kontinuierlich Informationen nach China über den Rechtsstaatsdialog zu vermitteln und gleichzeitig über diesen Kanal auch Informationen nach Deutschland über die chinesischen Fortschritte im Rechtsstaatsaufbau und im Aufbau des gesamten Rechtssystems zu liefern.

Bundeskanzlerin trifft bei jedem Besuch in China Vertreter der Zivilgesellschaft. Wie hier auf dem Foto das Autorenpaar Chen Guidi und Wu Chuntao im Mai 2006 (Foto: dpa)
Angela Merkel sucht bei Chinareisen den Kontakt zu Vertretern der Zivilgesellschaft. Hier trifft die Kanzlerin 2006 das Autorenpaar Chen Guidi und Wu ChuntaoBild: PA/dpa

Dr. Catherine Ruth (Katja) Levy ist Juniorprofessorin an der Fakultät für Oastasienwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum. Sie ist Autorin einer 400-seitigen Studie zum deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog für die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) im Jahr 2010.

Das Interview führte Matthias von Hein.