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Daimler vor Gericht

Gaby Weber20. Mai 2013

Wegen der Verletzung von Menschenrechten während der argentinischen Militärdiktatur muss sich der Autokonzern Daimler vor einem US-Gericht verantworten. Menschenrechtler sehen einen Präzedenzfall.

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Hauptversammlung der Daimler AG am 10. April 2013 in Berlin (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Menschenrechtsverletzungen, die durch multinationale Konzerne begangen worden sind, können vor US-Zivilgerichten nur dann verhandelt werden, wenn das Unternehmen einen Bezug zu den USA hat. Das hatte der Oberste Gerichtshof der USA Ende April entschieden und damit den Fall "Kiobel gegen Shell" abgewiesen. Der Erdölkonzern soll sich in den 90er Jahren an Killerkommandos und Folter in Nigeria beteiligt haben. Geklagt hatte die Witwe von Barinem Kiobel. Das Todesurteil gegen den ehemaligen Sprecher der im Niger-Delta lebenden Volksgruppe der Ogoni soll auf bewussten Falschaussagen von Shell beruhen.

Der US-amerikanische Supreme Court habe durch sein Urteil "menschenrechtliche Hoffnungen in aller Welt enttäuscht", so das Deutsche Institut für Menschenrechte. US-Gerichte waren in den vergangenen Jahren oft die letzte Hoffnung gewesen, wenn es darum ging, die Verletzung von Grundrechten zu verfolgen. Grundlage dafür war das Alien Tort Statute (ATS). Dieses Gesetz aus dem Jahr 1789 ermöglicht Ausländern, US-Gerichte anzurufen, wenn internationales Recht verletzt ist. Damals ging es um Fälle wie Piraterie, die in den Herkunftsländern der Seeräuber nicht verfolgt werden konnte - in diesem Fall den Bahamas, Kuba und den Cayman-Inseln. In den neunziger Jahren beriefen sich Menschenrechtler auf das ATS, um südamerikanische Folterer in den USA vor Gericht zu bringen. In Lateinamerika galten nach dem Ende der Militärdiktaturen vielfach Amnestiegesetze.

Eine Hintertür hat der Supreme Court jedoch offen gelassen. "Bundesgerichte können private Forderungen nach normalen Bundesgesetzen anerkennen", heißt es in seinem Urteil in Sachen Kiobel.

Streit um Zuständigkeit

Aus diesen Worten schöpft Rechtsanwalt Terrence Collingsworth Hoffnung. Er vertritt die Hinterbliebenen der verschwundenen Betriebsräte von Mercedes-Benz Argentina. Zwischen 1976 und 1978 wurden während der Militärdiktatur vermutlich 20, mindestens aber acht Mitglieder des Betriebsrates verhaftet, in Folterzentren verschleppt und ermordet.

Vier Witwen von ermordeten Mercedes-Betriebsräten bei der Aufstellung einer Gedenktafel vor der Daimler-Zentrale in Buenos Aires (Foto: Gaby Weber)
Witwen der ermordeten Betriebsräte bei der Aufstellung einer Gedenktafel vor der Daimler-Zentrale in Buenos AiresBild: Gaby Weber

Collingsworth klagt seit 2004 in San Francisco auf Zulassung der Klage gegen die Daimler AG und stützt sich dabei auf die in den USA ratifizierte Anti-Folterkonvention sowie auf kalifornisches und Bundesrecht. "Das Berufungsgericht in San Francisco war unserer Meinung und bejahte im November 2011 die Zuständigkeit", sagt er. Die Firma erziele in Kalifornien riesige Gewinne und müsse sich den US-Gesetzen unterwerfen, so die Begründung.

Daimler sagt, die Vorwürfe sollten in Deutschland - wo der Firmensitz ist - oder in Argentinien - wo die Verbrechen geschehen sind - verhandelt werden. Doch bis 2003 galten in Argentinien Amnestiegesetze. "Wir haben danach eine Strafanzeige gegen das Unternehmen erstattet", so der argentinische Opferanwalt Eduardo Fachal, "aber die Ermittlungen treten auf der Stelle."

US-Anwalt Terrence Collingsworth (Foto: Terrence Collingsworth)
US-Anwalt Terrence CollingsworthBild: Privat

Nationale Gerichte sind überfordert

Diese Beobachtung hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte gemacht - und aus diesem Grund in dem Fall "Kiobel gegen Shell" auf ein Verfahren in den USA gesetzt. Die Gerichte der Länder, in denen solche und ähnliche Verbrechen stattgefunden haben, seien mit derartigen Verfahren überfordert, ihre nationalen Regierungen erpressbar oder käuflich. So schrieb das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Wir haben ein besonderes Interesse in diesem Fall, weil die Deutsche Regierung (…) im Irrtum ist, was ihre Auffassung von dem Verhältnis zwischen staatlicher Souveränität und staatlicher Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, angeht“.

Die deutsche Bundesregierung hatte mit der Verschlechterung der diplomatischen Beziehungen gedroht, wenn US-Gerichte ihre Zuständigkeit auf ausländische Unternehmen ausweiten wollen: "Die Bundesregierung glaubt, dass die grenzübergreifende Ausübung von Rechtsprechung dem internationalen Recht widerspricht und Konflikte mit anderen Ländern hervorruft". Auch die US-Handelskammer sowie Banken und Bergbauunternehmen hatten sich so geäußert. Der Supreme Court gab ihnen am Ende recht. So solle verhindert werden, dass Provinzgerichte millionenschwere Verfahren gegen ausländische Unternehmen einleiten und damit einen Konflikt zwischen Regierungen hervorrufen, so die Mehrheit der Richter.

Argentinischer Anwalt Eduardo Fachal (Foto: Gaby Weber)
Der argentinische Anwalt Eduardo FachalBild: Gaby Weber

In Washington wird gegen Daimler im Oktober verhandelt. Es wird möglicherweise ein Präzedenzfall, und Rechtsanwalt Collingsworth glaubt, dass die obersten Richter die geographische Zuständigkeit bestätigen werden - nach kalifornischem und Bundesrecht. "So werden der globalen Wirtschaft Grenzen gesetzt", hofft Collingsworth.