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Assange in der Zwickmühle

Nicolas Martin22. August 2012

Schweden fordert seine Auslieferung wegen sexueller Nötigung, die USA werfen ihm Geheimnisverrat vor. Ecuador hat Wikileaks-Gründer Assange Asyl gewährt - doch er sitzt in der Londoner Botschaft fest.

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Julian Assange Botschaft Ecuador London Foto AP
Bild: dapd

"Wir werden niemals eine Person ausliefern, der die Todesstrafe droht", erklärte Cecilia Riddselius vom schwedischen Justizministerium der "Frankfurter Rundschau". Auch die USA reagierten auf die Balkonrede des Wikileaks-Gründers und wiesen Behauptungen zurück, sie hätten bereits ein Auslieferungsgesuch für Assange gestellt. Am Sonntag (19.08.2012) hatte sich Assange zum ersten Mal seit seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London der Öffentlichkeit gezeigt. Er verriet allerdings nur wenig über seine Zukunftspläne: Ein kurzes Dankeschön an Ecuador, das ihm politisches Asyl gewährt, und ein Seitenhieb in Richtung USA, die er aufforderte, die "Hexenjagd" gegen ihn und alle Beteiligten von Wikileaks zu beenden. Das war alles.

Acht Wochen sitzt Assange nun schon in der ecuadorianischen Botschaft, aus Angst, die britische Regierung könnte ihn nach Schweden ausliefern. Das skandinavische Land hatte einen europäischen Haftbefehl gegen Assange erlassen, weil er verdächtigt wird, zwei Frauen sexuell genötigt zu haben. Nach Schweden will der 41-Jährige auf keinen Fall. Er hatte mehrfach erklärt, er fürchte, dass die schwedische Regierung ihn dann an die USA ausliefern könnte, wo ihm wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente die Todesstrafe droht. Aus diesem Grund beantragte er politisches Asyl in Ecuador, das ihm auch gewährt wurde.

Julian Assange bei seiner Balkonrede Foto: REUTERS
Julian Assange bei seiner BalkonredeBild: REUTERS

Juristische Pattsituation

Im Botschaftsgebäude ist Assange vorerst in Sicherheit vor den britischen Behörden, denn seit dem sogenannten Wiener Abkommen über die diplomatischen Beziehungen von 1961 gelten die Gebäude von Botschaften als unverletzlich. Deshalb ist es der britischen Regierung nicht gestattet, Assange aus dem Gebäude zu holen. "Das wäre ein Bruch des Diplomatenrechts", sagt der Völkerrechtler Mehrdad Payandeh von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf im Gespräch mit der DW.

Doch Ecuador hat bereits gegen internationales Recht verstoßen, denn laut Völkerrecht wird Assange nicht politisch verfolgt. "Ein Strafverfahren wegen Sexualdelikten ist keine politische Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonventionen", erläuterte Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam im Interview mit dem "Deutschlandfunk". Ecuador hätte dementsprechend überhaupt keine Berechtigung gehabt, Assange in der Botschaft aufzunehmen.

Ausnahmezustand vor der ecuadorianischen Botschaft in London Foto: Getty Images
Ausnahmezustand vor der ecuadorianischen Botschaft.Bild: Getty Images

Flucht ausgeschlossen

Genau diesen juristischen Fauxpas könnte die britische Regierung nutzen, um Assange doch noch festnehmen zu können. Dies käme aber einer diplomatischen Kriegserklärung gleich. Denn dafür müssten die Briten den Botschafter zur unerwünschten Person erklären und ausweisen. "Dann würde auch das Gebäude den Schutz verlieren und dann könnte man auch an Assange ran", sagt Payandeh. "Aber das wäre schon eine enorm weitgehende Maßnahme."

Eine Flucht von Assange nach Ecuador ist weitestgehend ausgeschlossen, denn verließe er das Haus, würden die britischen Behörden zugreifen. "Auch ein Hubschrauber, der nicht zur Botschaft gehört, wäre nicht mehr von der diplomatischen Unverletzlichkeit geschützt", sagt Andreas Zimmermann. Und auch kein Diplomatenwagen, denn nach dem Diplomatenrecht dürften die Briten den Wagen zwar nicht durchsuchen, aber an der Weiterfahrt hindern. "Wenn man davon ausgeht, dass er nicht für diplomatische Zwecke gebraucht, sondern missbraucht wird, um eine gesuchte Person außer Landes zu schaffen, kann man den Wagen natürlich beliebig lange stoppen", erklärt Payandeh.

ILLUSTRATION - Eine Frau liest am Dienstag in Schwerin auf der Internetseite von Wikileaks in den Veröffentlichungen vertraulicher Depeschen von US-Diplomaten. Foto: dpa
Die USA wollen Assange wegen der Veröffentlichung von geheimen Depeschen.Bild: picture alliance/dpa

Doppelte Strafe?


Assange kann weder vor noch zurück. Der einzige Weg, die ecuadorianische Botschaft zu verlassen, ist für den WikiLeaks-Gründer die Ausweisung nach Schweden. Assanges Argumentation, dass Schweden ihn dann weiter in die USA ausweisen könne, wo ihm die Todesstrafe drohe, hat keinen juristischen Halt. Denn die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet es, Personen in Länder ausliefern, wo ihnen die Todesstrafe droht.


Dennoch könnte es Assange in Schweden doppelt treffen. Würde er dort tatsächlich verurteilt, müsste er erstmal seine Haftstrafe absitzen. Und danach könnten die USA noch immer ein Auslieferungsgesuch stellen. "Dann müsste das nach den entsprechenden Regelungen des schwedisch-amerikanischen Auslieferungsabkommens geklärt werden", sagt Zimmermann. Wenn ein hinreichender Verdacht bestünde und ihm in den USA nicht die Todesstrafe drohe, könnte Assange ausgeliefert werden. Dort träfe ihn vermutlich dann die Höchststrafe wegen Geheimnisverrat: lebenslänglich.