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"Das Karlsruher Urteil hinterlässt einen schalen Nachgeschmack"

Zusammengestellt von Alexandra Frick26. August 2005

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August 2005 den Weg zu Neuwahlen frei gemacht. Die Presse im Inland und den deutschsprachigen Nachbarländern ist geteilter Ansicht über die Entscheidung und ihre Folgen.

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Zur positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Neuwahl des Bundestages am 18. September schreibt die Basler Zeitung am Freitag: "Das Urteil, das das deutsche Verfassungsgericht gestern gefällt hat, vermag kaum zu überraschen. Zwar wiesen sogar Verfassungsrechtler darauf hin, dass die Vertrauensfrage 'unecht' gewesen sei. Doch ihre Mahnungen, das Grundgesetz nicht überzustrapazieren, blieben ungehört. Denn bereits bei der Entscheidung des Bundespräsidenten Horst Köhler galt ein anderer Maßstab, um Kanzler Schröders Weg zu Neuwahlen zu beurteilen. Nicht juristische Argumente, sondern politische Sachzwänge spielten bei Köhler und auch in Karlsruhe die entscheidende Rolle. (...) Die Wahlmaschine ist in vollem Gang, sie jetzt noch zu stoppen, hätte Deutschland in ein politisches Chaos gestürzt."

Die Berner Zeitung sieht zwei Gewinner: "Einmal den Bundeskanzler, der sich durch das Urteil 'vollständig bestätigt' sieht. Die Macht des Kanzlers ist gewachsen. Der zweite Sieger heißt Werner Schulz auch wenn er vor Gericht gerade verloren hat. Denn der Grüne hatte als einziger den Mut, öffentlich hinzustehen und Schröders Vorgehen zu kritisieren. Das Parlament müsse dem Volk dienen und nicht dem Kanzler daran hat der Politiker aus dem Osten Deutschlands völlig zu Recht erinnert."

Die Neue Zürcher Zeitung sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein politisches Urteil und schreibt am Freitag: "So aber hat nun eine Aufweichung des Artikels 68 des Grundgesetzes stattgefunden, indem dieser künftig auch einer zielgerichteten Auflösung dienen kann. Dies ist ungeachtet der Tatsache geschehen, dass dasselbe Verfassungsgericht anno 1983 in einem Zusatz zu einem ähnlichen Urteil festgehalten hatte, dass ein Bundeskanzler keine Auflösung anstreben könne, 'dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag ausser Zweifel' stehe, und dass er sich bei einer Vertrauensfrage nicht auf 'besondere Schwierigkeiten der in der laufenden Wahlperiode sich stellenden Aufgaben' berufen dürfe. Damit wird ziemlich deutlich, mit welch atemberaubender Elastizität das Gericht in seinem jüngsten Urteil vorgegangen ist. Die politische Klasse mag dies begrüßen und sich jetzt mit vollem Elan in die Wahlschlacht stürzen. Aber das Karlsruher Urteil hinterlässt trotzdem bei vielen einen schalen Nachgeschmack."

Unter der Überschrift "Deutscher Wahlkrampf" befasst sich die linksliberale Wiener Zeitung Der Standard am Freitag mit der innenpolitischen Lage im Nachbarland vor der Bundestagswahl. Das Blatt meint: "Ich kann nicht mehr mit Rot-Grün, darum wählt mich, damit ich mit Rot-Grün weitermachen kann, lautet die ebenso krause wie verzweifelte Bitte von Kanzler Schröder. Wie wenig die Deutschen bereit sind, sich auf dieses widersprüchliche Flehen einzulassen, zeigen die Umfragen. Bei der Union strahlt zwar die Kanzlerkandidatin und leuchten die Umfragewerte wie ein Licht in dunkler Nacht, aber eine Vision hat man auch dort nicht. Rot-Grün hat versagt, jetzt müssen wir ran – das reicht CDU/CSU als Begründung für den angestrebten Machtwechsel. Was für ein Unterschied zu 1998, als Rot-Grün mit dem Ziel antrat, die Republik auch gesellschaftspolitisch zu verändern. Helmut Kohl schwärmte zu Beginn seiner Kanzlerschaft von der geistig-moralischen Wende. Angela Merkel, die schmerzhafte Reformen wie Hartz IV oder die Praxisgebühr mitgetragen hat, sagt bloß: Wir machen es besser. Kein Wunder, dass in Deutschland noch so viele Wähler unentschlossen sind."

Die Lübecker Nachrichten kommentieren Schröders Erfolg durch das Karlsruher Urteil zu Neuwahlen: "Es gibt in diesen Wochen ja nicht allzu viel Grund zu übertriebener Freude für Gerhard Schröder. Aber gestern war Feiertag mit Schlachteplatte. Zu feiern war des Bundeskanzlers vermutlich letzter großer Sieg. Über die ewigen Nörgler und Nervbolzen im eigenen rot-grünen Verein. (...) Über die, die diesem Kanzler in Wahrheit sieben Jahre lang nicht einen Zentimeter über den Reformweg getraut haben, die aber das exakte Gegenteil genau ab dem Moment behaupteten, in dem Schröder und Müntefering dieses unkonstruktive Misstrauen per Vertrauensfrage im Bundestag aktenkundig machen wollten. (...) Die Verfassungsrichter haben diese Pharisäer samt einer ganzen Heerschar juristisch geschulter Bedenkenträger gestern eindrucksvoll in die Schranken gewiesen und dieser Republik mit ihrem an der Realität und dem Staatsinteresse, nicht an demokratietheoretischer Ideologie orientiertem Urteil einen Dienst erwiesen."

Die Westdeutsche Zeitung aus Düsseldorf bemerkt zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Neuwahlen: "Aus dem gestrigen Urteil kann es nur eine Konsequenz geben: Wenn die Verfassungsrichter eine Selbstauflösung des Parlaments gutheißen, und damit von einer möglicherweise überholten Lehre aus der Weimarer Republik abkehren, dann muss dieses Recht künftig bei den Volksvertretern selbst liegen und nicht beim Regierungschef. Der künftige Bundestag ist deshalb aufgerufen, diese Grundgesetzänderung in der gebotenen Sorgfalt zu betreiben. Damit in Zukunft nicht mehr ein Regierungschef und sein Fraktionsvorsitzender als Meister situativer Politik eine Neuwahl unter vier Augen auskungeln können."

Die Stuttgarter Nachrichten widmen sich den Konsequenzen des Neuwahlurteils aus Karlsruhe: "Wenn wir nicht wollen, dass unsere Verfassung irgendwann vom

Verfassungsgericht selbst manipuliert, missdeutet, 'hingebogen' wird, um Schlimmeres zu verhüten, dann müssen wir sie ändern. Ein Selbstauflösungsrecht muss her. Das unwürdige Spiel mit getürkter Vertrauensfrage und getürkter Abstimmung muss ein Ende haben. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat den Gedanken am Donnerstag zum wiederholten Mal ins Spiel gebracht. Er hat Recht. Wohl ist es erst dreimal vorgekommen, dass mit Hilfe des Artikels 68 der Bundestag aufgelöst und vorzeitige Neuwahlen angesetzt wurden, aber die Wahrscheinlichkeit spricht leider dafür, dass es in den nächsten Jahrzehnten sehr viel öfter geschieht."

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt es in der Wetzlarer Neuen Zeitung: "Auch wenn einer der Richter des Zweiten Senats dies in seinem Minderheitenvotum anders sieht, hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner gestrigen Entscheidung zur vorgezogenen Neuwahl des Bundestags dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland einen guten Dienst erwiesen. Denn das Gericht hat der Politik den ihr gebührenden Freiraum eingeräumt. Nichts wäre schlimmer, als wenn so genuin politische Entscheidungen wie die über vorgezogene Neuwahlen letztlich von Gerichten getroffen würden."

Die Freie Presse aus Chemnitz kommentiert die Neuwahlentscheidung: "Die für den Fall der Fälle hier und da bereits herbeigeredete Staatskrise fällt also aus. Horrorszenarien über ein Land in politischer Agonie müssen nicht geschrieben werden. (...) Dem Wunsch der Parteien und dem Verlangen einer breiten Mehrheit der Bevölkerung wurde Rechnung getragen. Ohnehin war die Hoffnung der beiden abtrünnigen Abgeordneten der rot-grünen Koalition, die Verfassungsrichter würden die Entscheidungen von Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident tatsächlich kippen, von Anfang an wohl ziemlich unrealistisch. Dafür war schon allein der mit aller Wucht und hoher Geschwindigkeit einer sich ausbreitenden Welle vergleichbare öffentliche Druck viel zu groß. Unabhängige Richter sind dagegen gefeit. Ihnen jetzt vielleicht anderes unterstellen zu wollen, ist nicht fair. Auch wenn sich über diese oder jene Passage der Urteilsbegründung trefflich diskutieren lässt."

Die Frankfurter Rundschau blickt kritisch auf die Entscheidung der Karlsruher Richter: "Die Auflösung des Bundestags via unechter Vertrauensfrage, vom Grundgesetz so nicht vorgesehen, wird zum probaten Ausweg aus einer politischen Krise aufgewertet. Einer wirklichen oder vermeintlichen, wer möchte da die Unterscheidung treffen, das Verfassungsgericht jedenfalls nicht. Mag sein, dass das schriftliche Urteil deutlichere Auskunft gibt über Schranken dieser Form der Beendigung einer Legislaturperiode, auf die 1983 viel Gewicht gelegt wurde. Am Donnerstag aber war von Missbrauchsgefahren wenig zu hören. Umso mehr vom Ermessen des Kanzlers. Das Urteil baut die Machtposition des Regierungschefs aus zu Lasten des Parlaments. Es erhebt die Kanzlerdemokratie, wie sie seit Adenauers Zeiten lediglich faktisch existierte, zum verfassungsrechtlichen Gebot. Indem es die Deutungshoheit, wann eine Regierung handlungsunfähig sei, allein dem Chef anheim stellt, verschiebt es die Balance der Kräfte."

Die taz aus Berlin kommentiert folgendermaßen: "Bundestag und Bundesrat sollten die uferlosen Debatten der letzten Wochen zum Anlass nehmen, jetzt endlich die Verfassung zu ändern. Statt des Kanzlers sollte künftig der Bundestag durch einen Selbstauflösungsbeschluss Neuwahlen einleiten können. Fast jedem Landtag steht dieser Notausgang offen, und bisher ist davon äußerst maßvoll Gebrauch gemacht worden. Weimarer Verhältnisse werden so sicher nicht geschaffen. Dagegen bringt der - nun zweifelsfrei zulässige - Weg über eine absichtlich verlorene Vertrauensabstimmung nur unnötigen Ärger mit sich. Die Bürger mögen es einfach nicht, wenn Abstimmungsniederlagen inszeniert werden, vor allem wenn man es so ungeschickt betreibt wie Rot-Grün."