1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Das Recht Kind zu sein – Die UN-Kinderrechtskonvention

Helle Jeppesen
15. Dezember 2016

Die allgemeinen Menschenrechte gelten für alle – ohne Alterseinschränkung. Um die Rechte von Kindern weltweit zu fördern, wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie trat am 2. September 1990 in Kraft.

https://p.dw.com/p/2UFX3
Jordanien Flüchtlingslager in Azraq
Bild: picture-alliance/dpa/R. Jensen

Gemessen an der internationalen Zustimmung ist die UN-Kinderrechtskonvention die erfolgreichste UN-Konvention weltweit. 196 Staaten haben seit der Abstimmung 1989 in der UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention ratifiziert – das sind alle Mitgliedstaaten außer den USA.

Die Konvention ist seit 1990 in Kraft und die Vertragsstaaten versprechen in den 54 Artikeln dem Kindeswohl in der nationalen Gesetzgebung und in allen Belangen, die Kinder betreffen, oberste Priorität einzuräumen. Außerdem müssen Kinder ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend angehört werden, wenn es um Entscheidungen geht, die sie betreffen. Als Kind zählt jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF, hat vier Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention aufgezählt:

Das Recht auf Gleichbehandlung besagt, dass kein Kind wegen seiner ethnischen oder religiösen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Sprache, Hautfarbe oder aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf. In der Praxis heißt das auch, dass eheliche und nicht eheliche Kinder gleichgestellt werden müssen.

Das Kindeswohl muss in der Gesellschaft Vorrang haben – von der Planung des Staatshaushaltes angefangen bis hin zur kommunalen Bauvorhaben. Damit ist die Förderung von Kindern keine Privatangelegenheit der Eltern, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe.

Jedes Kind hat das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung. Damit verpflichten sich die Vertragsstaaten in "größtmöglichem Umfang" allen Kindern Zugang zu Bildung, Gesundheit und adäquate Ernährung zu gewähren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern.

Die Vertragsstaaten müssen alle fünf Jahre einen Bericht über die nationale Umsetzung der Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einreichen.