1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Das Volk haftet nicht

Sabine Teller12. Juni 2002

SPD und Grüne wollen mehr Mitspracherechte für Bürger durchsetzen. Da Deutschland nicht nur gute Erfahrungen mit Volkes Stimme hat, sind die Vorbehalte groß.

https://p.dw.com/p/2ORw
Noch entscheidet der Bundestag allein über neue GesetzeBild: AP

In der Bundesrepublik wählen die Deutschen ihre Vertreter in das Parlament, ohne auf Bundesebene selbst über einzelne Gesetze abstimmen zu können. Nicht alle Menschen sind der Meinung, dass das so bleiben muss. Zum einen gibt es gute Erfahrungen aus den Abstimmungen von Ländern und Gemeinden. Da können Bürger schon seit Jahren über den kommunalen Gewerbepark, die örtliche Mülldeponie und die Bürgermeisterwahl abstimmen. Zum anderen ruft das schwelende Unbehagen mit dem Parteienstaat nach einem Mittel der Aufsicht, um parlamentarische Arbeit zu überprüfen.

Das Pro und Contra zur Bürgerbeteiligung

Was die rot-grüne Regierung in ihrem Koalitionsvertrag schon 1998 festgeschrieben hat, soll jetzt umgesetzt werden: "Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken." Der letzte Versuch, Volksentscheide einzuführen, liegt zehn Jahre zurück. Damals scheiterte eine Reform im Zuge der Verfassungsdebatte zur Deutschen Einheit am Widerstand der Union. Die Argumente waren damals wie heute die selben. Das "gemeine Volk" könne nicht über "komplizierte Sachfragen" "verantwortlich entscheiden". Die Mitwirkung der Länder würde durch plebiszitäre Elemente auf Bundesebene geschwächt, der Föderalismus würde beschädigt und die Minderheitenrechte gingen verloren. Außerdem, so Norbert Geis, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, könne das Volk "für falsche Entscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden."

Befürworter der basisdemokratischen Elemente sehen sich durch das Grundgesetz und seinen Artikel 20 Absatz 2 gefordert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es da. "Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." Das eröffnet einen großen Spielraum für die direkte Demokratie und wirft die Frage auf, warum nur über Radwege, nicht aber über Tempolimits, über den Bundespräsidenten, nicht aber über das Wahlalter, Bundeswehreinsätze, Genforschung oder Atompolitik abgestimmt werden darf. Es gebe keine Elite der Vernünftigen, die zur exklusiven Entscheidung brisanter Fragen berufen sei. Dass Volksentscheide, genauso wie Wahlen und Parlamentsbeschlüsse, katastrophale Folgen haben können, damit rechnen die Befürworter. Die Illusion, das Volk sei am Ende doch klüger als seine Stellvertreter, wäre basisdemokratische Folklore. Trotzdem geben sich die Kämpfer der Bürgerrechte gelassen. Letzte Sicherheit bietet ihnen das Bundesverfassungsgericht, das sich an den Artikel 19 Absatz 2 im Grundgesetz halten muss: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Historische Diskussionsvorgaben

Die Debatte um die Bürgerbeteiligung ist belastet durch die Erfahrungen aus der Weimarer Republik. Die aufgepeitschte Stimmung bei den wenigen Volksbegehren zwischen 1918 und 1933 erschien den Vätern des Grundgesetzes im nachhinein wie ein Vorbote des Untergangs der Weimarer Republik. Andererseits hat die deutsche Geschichte spätestens seit der Wiedervereinigung ein löbliches Beispiel dafür zu bieten, wie zivil und kraftvoll eine Bürgerbewegung politischen Druck auszuüben vermag.

Die Erwartungen an Form und Inhalte der erweiterten Bürgerrechte sind also entsprechend hoch. Und so hat sich die rot-grüne Regierungskoalition auf ein dreistufiges Verfahren geeinigt. Bundesweit sollen 400.000 Unterschriften ausreichen, damit dem Parlament per Volksinitiative ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. Die Sozialdemokraten hatten dafür 600.000 Unterschriften gefordert, die Grünen 100.000. Stimmt das Parlament der Volksinitiative binnen acht Monaten nicht zu, können die Antragsteller ein Volksbegehren einleiten: Sie brauchen dazu fünf Prozent der Wahlberechtigten oder rund drei Millionen Menschen. Der Bundestag hat dann erneut sechs Monate Zeit, das Gesetz zu verabschieden. Tut er das nicht, gibt es einen Volksentscheid. Dabei soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden, sofern sich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt haben. Bei Verfassungsänderungen per Volksentscheid ist eine Beteiligung von mindestens 40 Prozent und eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben.

Keine Initiative zur Todesstrafe erlaubt

Prinzipiell soll das Volk über alle Themen gleichermaßen entscheiden können, genauso wie das Parlament. Da es aber selbst hier Bedenken um letzte Entscheidungsfelder der Politik gibt, soll es keine Volksinitiative über das Haushaltsgesetz, die Abgabengesetze sowie über eine Wiedereinführung der Todesstrafe geben. Inwiefern die Initiativen jeweils organisiert, und unter welchen Rahmenbedingungen sie ablaufen könnten, das ist offen. Die Angst vor basisdemokratischen Sandkastenspielen ist damit vorerst genauso wenig entkräftet wie die Hoffnung auf einen Entscheidungsschub durch Volkes Wort. Fehlentscheidungen der Politik werden durch Basisdemokratie nicht seltener, allenfalls erträglicher.