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Vorratsdatenspeicherung

Jörg Brunsmann18. April 2012

Die Koalition in Berlin streitet darüber, wann Internet- oder Telefonverbindungsdaten für das Aufklären von Straftaten gespeichert werden dürfen. Aber auch die EU redet mit.

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Mann in einem Datencenter (Foto: fotolia)
Bild: Fotolia/.shock

In den meisten Fernsehkrimis ist die Polizei-Welt noch in Ordnung: Täter verraten sich durch Fingerabdrücke oder DNA-Spuren, flüchten zu Fuß oder mit quietschenden Reifen im Auto und lassen sich so bestens verfolgen. Mit der Realität hat das aber immer weniger zu tun. Bei vielen Taten spielen heute Telefon oder das Internet eine Rolle – auch dort hinterlassen die Täter zwar Spuren. Die aber lassen sich kaum verfolgen, weil die Daten schon nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden.

Eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie die Europäische Union nun auch für Deutschland fordert, könnte das ändern. Dabei sollen über einen längeren Zeitraum - in der Diskussion sind bis zu sechs Monate - Internet- und Telefonverbindungsdaten gespeichert werden. Wohlgemerkt alle Daten, die in Deutschland anfallen, ganz egal, ob sie in Zusammenhang mit einer Straftat stehen oder nicht. Experten sprechen von "anlassloser" Speicherung. Für Datenschützer ist dies der Hauptkritikpunkt, denn diese pauschale Speicherung stellt ihrer Meinung nach alle Bürger unter Generalverdacht.

Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (foto: picture alliance / Arco Images GmbH )
Die EU drängt auf Umsetzung ihrer RichtlinieBild: picture alliance / Arco Images GmbH

Nur Verbindungsdaten werden gespeichert

Holger Bleich, Redakteur der Computerzeitschrift c't, erklärt: "Mit diesen Daten können Sie herausfinden, wer mit wem telefoniert hat oder wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Internetseite besucht hat. Was in dem Telefonat gesprochen wurde oder welche Inhalte über das Internet ausgetauscht wurden, wird nicht gespeichert." Für Strafermittler sind aber auch diese Verbindungsdaten schon äußerst wichtig; sie können laut Bundeskriminalamt beispielsweise helfen, die Kommunikationsstrukturen von Terroristen aufzudecken oder Hackern auf die Spur zu kommen.

Frau mit Telefonhörer (Foto: AP Photo/Michael Sohn, File)
Auch Telefonverbindungsdaten sollen ein halbes Jahr gespeichert werdenBild: AP

Der politische Streit um die Vorratsdatenspeicherung nimmt dabei inzwischen fast groteske Züge an. Vor allem CDU und CSU, allen voran Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, beharren auf der Vorratsdatenspeicherung und wollen durchsetzen, dass tatsächlich sechs Monate lang alle Verbindungsdaten gespeichert werden.

Regierungsparteien zerstritten

Unterstützt fühlt sich Friedrich von der Europäischen Union: Die EU hat bereits vor einiger Zeit ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, das genau diese sechsmonatige Speicherdauer vorsieht und das von den meisten EU-Staaten inzwischen in nationales Recht umgesetzt wurde. Deutschland hinkt hinterher und hat von der EU nun eine Frist gesetzt bekommen. Allerdings – und das gibt wiederum den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung Auftrieb - auch bei der Europäischen Union ist die derzeitige Regelung umstritten und soll demnächst überarbeitet werden. Deutschland würde also unter Umständen ein Gesetz übernehmen, das bald gar nicht mehr aktuell ist.

Hans-Peter Friedrich und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (foto: dpa)
Bundesinnenminister Hans Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger FDP)Bild: picture-alliance/dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die für die Umsetzung des EU-Gesetzes in deutsches Recht zuständig ist, wehrt sich derzeit mit Händen und Füßen gegen die Regelung. Die FDP-Politikerin schlägt stattdessen ein Verfahren vor, dass sie "quick freeze" nennt. Statt Daten über den langen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern, will sie einer Speicherung von maximal sieben Tagen zustimmen. Haben Strafermittler einen Verdächtigen im Visier, sollen sie – daher der Name - das "schnelle Einfrieren" der Daten anordnen können. Dadurch soll verhindert werden, dass wichtige Daten vorzeitig gelöscht werden. Die FDP sieht "quick freeze" als Kompromiss zwischen Datenschützern und Strafermittlern; die Partei will so vor allem das Argument entkräften, Millionen Bundesbürger würden systematisch ausspioniert.

Zudem will die FDP eine weitere Baustelle in diesem Bereich beseitigen, denn die aktuelle Diskussion ist bereits der zweite Versuch, in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung zu etablieren. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und in einigen Punkten eine Neuregelung angemahnt. Christian Ahrendt, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, sagte dazu im Deutschlandfunk: "Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 gesagt, dass die Vorratsdatenspeicherung, so wie sie mal auf der Grundlinie in Deutschland umgesetzt worden ist, keinen Bestand hat. Wir sagen, wenn wir mit einem anderen Verfahren die Bürgerrechte besser schützen können und nicht einen Überwachungsstaat installieren, wo sich 80 Millionen beim Aufzeichnen ihrer Gesprächsverbindungen überwacht fühlen können, dann ist das der Weg." Der Streit innerhalb der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP ist damit programmiert.

Keine einheitliche Linie in Europa

Mit ihren Bedenken und Sorgen stehen die deutschen Datenschützer übrigens nicht alleine da. Denn auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Diskussionen. In Rumänien und Tschechien beispielsweise haben die jeweiligen Verfassungsgerichte die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. In Ungarn läuft derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Demonstrant (foto: dpa)
Demonstration gegen VorratsdatenspeicherungBild: picture-alliance/dpa

Es gibt aber auch Länder, die über die Forderungen des EU-Gesetzes hinausgehen. In Bulgarien beispielsweise können Vorratsdaten auch bei kleineren Vergehen genutzt werden, obwohl die EU ausdrücklich eine Beschränkung auf die Verfolgung schwerer Straftaten verlangt. Und in Frankreich werden Verbindungsdaten nicht nur ein halbes, sondern gleich ein ganzes Jahr gespeichert. Von einer einheitlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist Europa trotz der Vorlage aus Brüssel noch weit entfernt.